BaFin soll Whistleblower-Hinweise systematischer prüfen

Der Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi hat nachgefragt, wie die BaFin mit Hinweisen von Whistleblowern umgeht. Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Während deren Zahl über Jahre gewachsen ist, hat die Aufsicht selbst laut einem Sonderbericht noch Nachholbedarf.
Fabio De Masi (MdB) | Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
Fabio De Masi (MdB) | Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Seit Monaten arbeitet sich der Deutsche Bundestag in einem Parlamentarischen Untersuchungsauschuss am Wirecard-Skandal ab. Immer wieder gerät dabei auch das Versagen der Finanzaufsicht in den Blickpunkt.

Runde zwei für die BaFin-Spitze im Wirecard-Untersuchungsausschuss 

Eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Fabio de Masi (Die Linke) wirft nun ein Schlaglicht auf die Hinweisgeberstelle (HGS) in der Zentralen Rechtsabteilung der BaFin. Sie ist für die Bearbeitung anonymer Hinweise zuständig. Im Fall Wirecard hatte es frühzeitig Warnungen von dieser Seite gegeben, die aber im Sande verliefen.

Die Antwort der Bundesregierung an den Abgeordneten offenbart: In der Hinweisgeberstelle ist die Zahl der Meldungen seit ihrer Einrichtung im Juli 2016 rasant gestiegen, auf 1319 im vergangenen Jahr und bereits um weitere 805 Hinweise im ersten Quartal 2021.

Die Antwort zeigt auch: Die meisten Hinweise verbleiben in der BaFin, nur knapp zehn Prozent wurden in den vergangenen Jahren jeweils an externe Stellen weitergeleitet. Die Bafin prüfe in jedem Einzelfall, ob aufsichtlicher Handlungsbedarf bestehe und ob gegebenenfalls Hinweise an die EZB, die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas, die Wirtschaftsprüferkammer oder die "Bilanzpolizei" DPR notwendig sind.

Einige Fälle pro Jahr beziehen auch auf die Arbeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Fall Wirecard ebenfalls nicht genau genug hingeschaut haben sollen. Im Jahr 2019 waren das sechs, 2020 drei und in diesem Jahr bereits zwei solcher Hinweise.

Im "Extremfall sechs Wirecard-Skandale"

"So bekam die BaFin etwa bereits 2007 Hinweise auf kriminelle Cum-Ex Geschäfte und Steuerstraftaten. Die BaFin hat einige Hinweise zu Fehlern in der Arbeit von Wirtschaftsprüfern bekommen", so der der Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi. "Das könnten im Extremfall sechs Wirecard-Skandale sein!"

In einer durch Roland Berger durchgeführte Sonderprüfung attestierten die Unternehmensberater der HGS zwar eine ordnungsgemäße Hinweisbearbeitung sowie eine zeitnahe und anonymisierte Weiterleitung an die zuständigen Aufsichtsbereiche. Allerdings haben die Unternehmenberater auch klare Schwachstellen der Hinweisgeberstelle ausgemacht.

  • Zu geringe externe Visibilität
  • Verdeutlichung der Rolle der HGS gegenüber potentiellen Hinweisgebern ist verbesserungsfähig.
  • Fokussierung der Funktion der HGS auf die Sicherstellung des Schutzes von Hinweisgebern sollte überdacht werden.
  • Unterschiedliche Praxis der Hinweisbearbeitung und unzureichende Erfassung des Umgangs mit Hinweisen in den Aufsichtsbereichen.

Die Innenrevison der BaFin hat zudem bereits angeregt, "den Datenbestand regelmäßig zu analysieren, um beispielsweise außergewöhnliche Häufungen feststellen zu können". Derzeit werden die Meldungen von Whistleblowern zwar grundsätzlich auf mögliche Häufungen in Bezug auf bestimmte Unternehmen oder Themen geprüft - allerdings passiert das nicht systematisch oder IT-gestützt.

BaFin soll selbst aktiver werden

"Auch der Bericht von Roland Berger kritisiert den Umgang der BaFin-Abteilungen mit Hinweisen von Whistleblowern. Die BaFin muss insbesondere bei Verdacht auf schwere Straftaten selbst andere Behörden informieren! Sie verweist aber regelmäßig Hinweisgeber an andere Behörden.", kritisiert Fabio De Masi. "Die Feuerwehr kann auch nicht sagen, "gehen Sie zur Polizei", wenn jemand eine Leiche im Keller findet, sondern muss selbst den Hörer in die Hand nehmen."

Veränderungen sollen im Zuge der geplanten BaFin-Reform kommen. Der Sieben-Punkte-Plan des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Reform der BaFin sehe unter anderem eine systematische Erfassung und Auswertung von Hinweisen vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Zudem soll ein Monitoring eingeführt werden, damit Auffälligkeiten leichter erkannt werden.

Die BaFin erarbeite aktuell gemeinsam mit dem BMF und mit Unterstützung durch Roland Berger konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Punkte.

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