Staatsanwälte ermitteln gegen BaFin im Fall Wirecard

Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen Vorwürfen um mögliche Pflichtverletzungen nach und richten sich gegen "unbekannte Personen".
Eingang der BaFin | Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski
Eingang der BaFin | Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski

Nun prüft auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Rolle der Finanzaufsicht im Wirecard-Skandal. Wie verschiedene Medien berichten, gehen die Ermittler dem Anfangsverdacht nach, dass BaFin-Mitarbeiter illegal mit der Aktie des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters gehandelt haben, und ob die Finanzaufsicht im Fall Wirecard ihre Pflichten verletzt hat.

Hintergrund sind Anzeigen von Wirecard-Aktionären. Sie bezweifeln, dass die BaFin bei Wirecard ihrer Aufsichtspflicht gerecht geworden ist, unter anderem geht es auch um das umstrittene Leerverkaufsverbot, dass die BaFin Anfang 2019 verhängt hatte.

BaFin gerät ins Visier der Frankfurter Staatsanwaltschaft 

Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Büros der BaFin durchsucht, nun wurde ein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet, wobei gegen "unbekannte Personen" ermittelt wird.

In der Frage des privaten Aktienhandels ihrer Mitarbeiter hatte die Aufsichtsbehörde selbst im Januar einen Mitarbeiter bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angezeigt.

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Auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu Wirecard stand die Wertpapieraufsicht gestern erneut im Mittelpunkt der öffentlichen Zeugenvernehmung.

Wirecard-Untersuchungsausschuss geht in den Endspurt 

Vor allem beschäftigten sich die Abgeordneten noch einmal kritisch mit dem zweistufigen Bilanzprüfungsverfahren zwischen der BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die gesetzliche Regelung eine Fehlkonstruktion ist und unter welchen Voraussetzungen der rechtliche Rahmen vielleicht doch zulasse, dass die BaFin ein Prüfverfahren der DPR an sich ziehe.

Zusammenarbeit mit der DPR war problematisch

"Das zweistufige Verfahren ist ineffizient und erzeugt Probleme in der praktischen Handhabung. Das haben wir dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von Anfang an geschildert. Aber die Ministerien wollten das zweistufige Verfahren so und wir haben dann das Beste daraus gemacht", berichtete Hannelore Lausch, bei der BaFin im Untersuchungszeitraum zuständige Abteilungsleiterin für Grundsatzfragen der Wertpapieraufsicht. Die Zusammenarbeit mit der Prüfstelle sei "anstrengend" gewesen, so Lausch, geprägt von Kompetenz-Rangeleien und Vorwürfen.

Im Fall Wirecard habe man Presseberichte über Manipulationen aber stets an die DPR weitergeleitet, so die Zeugin. Man sei so seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachgekommen. Die DPR habe mehrere Stichprobenprüfungen bei Wirecard vorgenommen. Und bis auf 2020 stets festgestellt, dass es sich um ordnungsgemäße Abschlüsse handelte.

DPR hatte keine forensische Kompetenz

Allerdings wies der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU) darauf hin, dass die BaFin im Schriftverkehr mit der DPR unterstellt habe, dass Wirecard möglicherweise Umsatzerlöse mit gefälschten Unterlagen belegt hat. Gefälschte Unterlagen aber konnte die DPR laut den Schilderungen von Lausch gar nicht erkennen, da sie nicht forensisch tätig werde, sondern eine Buchhaltungsprüfung am Schreibtisch mache.

Es passe nicht zusammen, dass die BaFin von der DPR verlange, über die Rechnungsprüfung für den Abschluss 30. Juni 2018 hinaus strafbare Handlungen aufzudecken, "obwohl man wusste: Forensisch können die da gar nichts machen", so Hauer.

Lausch sagte dazu: "Es ging mit der DPR stets darum: Wann kriegen wir das Prüfergebnis. Die Antwort war immer: Wir werden das schnellstmöglich vorlegen." Im Juni 2020, lange nach Veröffentlichung des KPMG-Gutachtens, sei die DPR dann zu dem Ergebnis gekommen: Die untersuchte Wirecard-Bilanz ist fehlerhaft.

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