Das große Rätselraten um die Befehlskette beim Wirecard-Leerverkaufsverbot

Ein Anruf der Münchner Staatsanwaltschaft soll Zeugenaussagen zufolge den entscheidenden Anstoß gegeben. BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele übernahm in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss die Verantwortung. Wie es zu der Entscheidung kam, bleibt aber unklar.
Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der BaFin, wartet auf den Beginn der Befragung als Zeugin im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Bilanzskandal Wirecard | Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der BaFin, wartet auf den Beginn der Befragung als Zeugin im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Bilanzskandal Wirecard | Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Leonie Weigner mit DPA

Wer hat im Frühjahr 2019 den Beschluss gefasst, ein Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien zu erteilen? Dies ist eine der Kernfragen, die die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss beschäftigten. Dafür waren verschiedene Führungskräfte der Finanzaufsicht geladen. Allerdings fielen die Antworten eher dürftig aus.

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