Gamestop-Trades befeuern Compliance-Diskussion bei der BaFin

In der Finanzaufsicht reißt die Diskussion um zu lasche interne Regeln für den Aktienhandel ihrer eigenen Mitarbeiter nicht ab. Auch die Befragung der Compliance-Verantwortlichen im Wirecard-Untersuchungsausschuss zeigt, dass noch viele Fragen offen sind.
Eingang der BaFin | Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst
Eingang der BaFin | Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

(Aktualiisert: Details zur Task Force der BaFin)

Zuerst gerieten die internen Regeln der BaFin zum Aktienhandel der Mitarbeiter in die Kritik, als heraus kam, dass Behördenmitarbeiter rege mit Papieren des mittlerweile insolventen Bezahldienstleisters Wirecard getradet hatten.

In dieser Woche kam heraus: Auch am Zocken mit GameStop-Aktien haben sich BaFin-Mitarbeiter beteiligt - und dabei eventuell gegen das zu dem Zeitpunkt bereits verschärfte Spekulationsverbot verstossen.

BaFin-Mitarbeiter zockten mit im Gamestop-Hype 

Beide Fälle kamen ans Licht, weil Bundestagsabgeordnete nach den Aktien-Trades der BaFin-Mitarbeiter fragten. Die Aufklärungsarbeit der Parlamentarier wirft kein gutes Licht auf die Compliance-Bemühungen der Behörde. Zwar wurden die Regeln nach dem Fall Wirecard schon verschärft.

Kein Überblick

Doch der GameStop-Fall zeigt: Die Behörde hat keinen vollständigen Überblick über den Aktienhandel ihrer Mitarbeiter. Die Befragung der für Compliance und Personal zuständigen Bafin-Exekutivdirektorin Beatrice Freiwald im Wirecard-Untersuchungsausschuss bestätigte am Montag diesen Eindruck.

Die Verbote zu verschärfen sei das eine. "Aber es ist schwierig, ein vollständig wirksames Kontrollverfahren aufzustellen, das alle Fehler aufgreifen kann", so Freiwald vor den Parlamentarieren.

Der Fall Wirecard hat in der Behörde schon für Veränderungen gesorgt. Die BaFin selbst hatte im Januar einen Mitarbeiter bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angezeigt.

BaFin zeigt Angestellten wegen mutmaßlichen Insiderhandels mit Wirecard-Aktien an

Derzeit laufen noch mehrere Sonderauswertungen von Mitarbeitergeschäften, intern und auf parlamentarische Anfragen hin. "Wir haben uns bemüht, immer nach bestem Wissen und Gewissen" alles zusammenzutragen", führte Freiwald vor dem Untersuchungsauschuss aus.


"Unser System ist nicht perfekt. Aber ich kenne keine Institution, die ihnen Auskünfte geben kann über die privaten Geschäfte ihrer Mitarbeiter." Man greife alle Hinweise auf, die dazu dienten, "wie wir unser Compliance-System stärken können".

Bei Wirecard verdoppelte sich die Zahl der angezeigten Fälle

Ihr Haus werde noch einen zusätzlichen Bericht vorlegen "über alle Mitarbeiter, die im Untersuchungszeitraum zum Wirecard-Fall Insiderwissen hatten". Durch die Untersuchungen und die verschärften Regeln sei die Zahl der angezeigten Fälle im vergangenen Jahr auf das Doppelte gestiegen, auf etwa 17.000 bis 18.000 Transaktionen. Es werde einfach mehr erfasst.

Zudem greifen bereits jetzt neue Regel, wie das seit vergangenem Oktober geltende Handelsverbot für Papiere von Banken und Versicherungen, die die BaFin gerade beaufsichtige. Die mögliche Nicht-Meldung anzeigepflichtiger Geschäfte versuche man "durch Stichproben herauszufinden", so Freiwald.

Auch der Handel mit Gamestop-Aktien wurde laut einer BaFin-Sprecherin auf Nachfrage von FinanzBusiness durch eine solche Stichprobe entdeckt. Aktuell prüft die BaFin nun mögliche personalrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen. In zwei Fällen sollen sich Mitarbeiter beim Handel mit GameStop- und AMC-Aktien nicht an das im Herbst eingeführte Spekulations-Verbot gehalten haben.

Mögliche harte Konsequenzen

Den Mitarbeitern drohen im Zweifel harte Konsequenzen. "Sollten Pflichtverletzungen festgestellt werden, richten sich die personalrechtlichen Konsequenzen nach Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße", sagte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von FinanzBusiness. "Für Beamte kommen im Disziplinarrecht grundsätzlich Maßnahmen im Spannungsfeld eines Verweises bis zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Bei Arbeitnehmern sind grundsätzlich Abmahnungen oder Kündigungen möglich."

Wann Ergebnisse aus den GameStop-Untersuchungen vorliegen, steht noch nicht fest. "Die Untersuchungen der beiden Prüffälle sind noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Compliance hat die Geschäfte als spekulativ eingeordnet, weil Kauf und Verkauf des Finanzinstruments innerhalb von 30 Tagen entgegen der Dienstanweisung erfolgte", so die Sprecherin zu FinanzBusiness.

Neukonzeption der Regeln dauert an

Welche Schlüsse man nun intern aus den mutmaßlichen Verstößen gegen das Spekulationsverbot zieht, ist ebenfalls unklar. Die BaFin verweist auf Nachfrage von FinanzBusiness in dem Zusammenhang auf derzeit laufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Regelungen für private Finanzgeschäfte "Die Neukonzeption ist noch nicht abgeschlossen", heißt es von der Sprecherin der Behörde.

Intern kümmert sich derzeit eine Arbeitsgruppe um die Reform der internen Regeln und Richtlinien, wie BaFin-Exekutivdirektorin Freiwald am Montag im Wirecard-Untersuchungsausschuss schilderte.

Task Force gebildet

Arbeitsgruppe wurde im September 2020 gebildet und im Frühjahr 2021 – mit erweitertem Aufgabenbereich - in eine Taskforce überführt", wie eine Sprecherin der BaFin FinanzBusiness bestätigte.

"Sie soll die geplanten gesetzlichen Regelungen weiter begleiten, aber auch weitergehende Verfahren und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kontrollsysteme prüfen", so die Sprecherin. Die Taskforce setzt sich aus Beschäftigten der Compliance-Stelle sowie weiteren BaFin-Mitarbeitern zusammen und berichtet an Freiwald.

Dass die Behörde aber nur so langsam vorankommt, stieß der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) bereits am Montag im Untersuchungsauschuss bitter auf: "Sie machen das für ihre eigenen Mitarbeiter sehr langsam als eine Behörde, die anderen Marktteilnehmern umfassende Verhaltensregeln auferlegt", sagt er zu Freiwald.

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