Zinsplattformen zeigen im Fall Greensill mit dem Finger auf Bankenaufsicht und Einlagensicherung

Nicht zuletzt die BaFin gab lange grünes Licht für die Greensill Bank. So sahen auch die Vermittler keinen Grund, die Zusammenarbeit frühzeitig zu unterbrechen. Sie verließen sich auf das Urteil der Finanzaufsicht, zeigt eine Anfrage von FinanzBusiness.
Die Logos der Vergleichplattformen | Foto: Check24 | Raisin | Deposit Solutions
Die Logos der Vergleichplattformen | Foto: Check24 | Raisin | Deposit Solutions

Die kriselnde Bremer Greensill Bank zieht auch die vermittelnden Zinsplattformen in ihren Sog. Denn Weltsparen, Check24 und Zinspilot haben Anlegergelder an das Institut, das zum australischen Lex Greensill-Konzern gehört, weitergegeben.

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Auf Anfrage von FinanzBusiness bei den drei Fintechs, verteidigen diese die bisherige Geschäftsbeziehung zu der Bank - und verweisen auf das grüne Licht, welches Aufsicht und Einlagensicherung noch bis vor Kurzem signalisierten.

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Weltsparen/Raisin

"Bei der Greensill Bank AG müssen wir uns ebenso wie alle anderen Geschäftspartner [...] auf die offiziellen Abschlüsse und Prüfergebnisse verlassen", heißt es beispielsweise in der Antwort von Raisin zu FinanzBusiness.

Und weiter: "Im konkreten Fall unterliegt die Greensill Bank AG als deutschen Bankinstitut der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und war freiwillig zusätzlich Mitglied der BdB Einlagensicherung mit entsprechend anspruchsvollen Prüfverfahren, etc. Zudem lag ein Rating durch eine Agentur vor."

Man arbeite ausschließlich mit lizenzierten Finanzinstituten zusammen, die auch der jeweiligen Bankenaufsicht und teilweise weiteren Kontrollgremien unterliegen. Kriterien, wie die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung und Liquiditäts-Ausstattung würden ebenfalls geprüft.

Die Qualität der Kreditbücher und das Vorhandensein der Forderungen und deren Absicherung sei hingegen nicht im Verantwortungsbereich: "Wir können und dürfen als Plattform nicht mehr leisten, als es die Aufsicht, die Rating-Gesellschaften und die Prüfer leisten."

Zinspilot/ Deposit Solutions

Ähnlich sieht man es auch bei Deposit Solutions: "Entscheidendes Kriterium für die Zulassung einer Bank zur Nutzung unserer Plattform ist, ob die Bank über die Erlaubnis zum Einsammeln von Privatkundeneinlagen verfügt und Kundeneinlagen bei der Bank durch die Einlagensicherung geschützt sind", heißt es auf Nachfrage von FinanzBusiness.

Darüber hinaus führe man eine Due Diligence für die Bank durch, bevor eine Zusammenarbeit beginnt. Diese umfasse die Überprüfung des Unternehmens, der Inhaber sowie der wirtschaftlich Berechtigten auf Rechtsstreitigkeiten und regulatorische Ermittlungen, Verstöße gegen Sanktionen und Interessenkonflikte.

"Des Weiteren vergewissern wir uns davon, dass die Bank über ein Risiko- und Kontroll-Framework sowie die erforderlichen internen Richtlinien im Compliance- und Risikomanagement verfügt. Dabei sind wir auf öffentlich verfügbare Informationen, die Angaben und vertraglichen Zusicherungen unserer Partner sowie die Vorgaben von Aufsicht und Einlagensicherung angewiesen."

Als Plattformbetreiber unterziehen wir auch unsere eigenen Due Diligence Prozesse regelmäßigen Überprüfungen. Sollten dabei Anpassungen notwendig werden, setzen wir diese um.

Check24

Und auch die Vergleichsplattform Check24 sieht sich selbst nicht in der Schuld: "Grundsätzlichen nehmen wir nur Banken in das CHECK24 Anlagekonto auf, bei welchen die Einlagen von Privatkunden nach EU-Recht durch die gesetzliche Einlagensicherung bis mindestens 100.000 EUR geschützt sind."

Die durch die BaFin vergebene Banklizenz sei sichergestellt, dass die jeweilige Bank sich dem "umfangreichen und regelmäßigen Prüfverfahren der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde" unterzogen hat.

"Check24 ist kein Wirtschaftsprüfungs-Unternehmen und hat daher als Dritter keinen Zugang zu bankinternen Informationen und muss sich auf die offiziellen Abschlüsse und Prüfergebnisse der Finanzaufsichtsbehörde verlassen", so Check24 zu FinanzBusiness.

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