Greensill weist strafbare Handlungen zurück

Die Mutter des von der BaFin für den Publikumsverkehr geschlossenen Bremer Instituts wehrt sich gegen Vorwürfe.
Eingang der Greensill Bank in Bremer | Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Eingang der Greensill Bank in Bremer | Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Die Muttergesellschaft der von der BaFin für den Publikumsverkehr geschlossenen Greensill Bank AG hat Vorwürfe strafbarer Handlungen zurückgewiesen.

Zuvor hatte die Nachrichtenagentur dpa berichtet, die Finanzaufsicht habe bei der Staatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige erstattet.

BaFin ordnet Moratorium über die Greensill Bank AG an 

In dem Statement, dass der in New York ansässige Kommunikationschef von Greensill, James Doran, FinanzBusiness zukommen ließ, heißt es wörtlich: 

  • Es ist gängige Praxis, dass die Greensill Bank vor der Buchung eines neuen Vermögenswerts externen Rechts- und Prüfungsrat einholt.
  • Die Greensill Bank hat im Juni 2019 mit der Buchung zukünftiger Forderungsaktiva begonnen. Die Geschäftsleitung und das Risikokomitee der Bank wurden von deutschen (Noerr) und britischen (Simmons & Simmons) Anwaltskanzleien umfassend beraten, was die Art und Weise der Klassifizierung der Vermögenswerte beeinflusste.
  • Unsere Wirtschaftsprüfer haben diese Klassifizierung zu diesem Zeitpunkt und in ihren nachfolgenden Prüfungen überprüft und genehmigt.
  • Ende 2019 und Anfang 2020 hat der Prüfungsverband deutscher Banken alle Vermögenswerte der Banken weiter geprüft und keine Einwände erhoben.
  • Ende 2020 und Anfang 2021 teilte die BaFin mit, dass sie mit der Art und Weise, wie die Vermögenswerte von der Greensill Bank klassifiziert wurden, nicht einverstanden sei und wies an, diese zu ändern.
  • Der Aufforderung der BaFin kam die Greensill Bank unverzüglich nach und änderte die Art und Weise der Klassifizierung der Vermögenswerte.
  • Zur Vermeidung von Zweifeln sei angemerkt, dass die Greensill Bank gegenüber ihren Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern jederzeit transparent war, was ihre Vorgehensweise bei der Klassifizierung von Vermögenswerten und die Methoden zur Bestimmung solcher Klassifizierungen angeht.
  • Heute Nachmittag erließ die BaFin ein sechswöchiges Moratorium für die Greensill Bank, ohne eine Strafanzeige zu erwähnen.

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