BaFin ordnet Moratorium über die Greensill Bank AG an

Dem Institut droht nach Ansicht der Finanzaufsicht die Überschuldung. Die Maßnahmen sollen die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren sichern.
Foto: Greensill Capital
Foto: Greensill Capital

(Aktualisiert: weitere Details, Stellungnahme des BdB zur Einlagensicherung, Strafanzeige gegen das Institut)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Das teilte die Bonner Behörde am Mittwoch mit.

Zudem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen. Außerdem untersagte sie dem Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Sicherung der Vermögenswerte

Das Moratorium musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, so die BaFin. Der Greensill Bank AG, deren Bilanzsumme die BaFin mit 4,5 Mrd. Euro bezifferte, komme keine systemische Relevanz zu und ihre Notlage stelle daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar.

Laut den Angaben der BaFin versteht sich die Greensill Bank AG als Refinanzierer für "Working Capital Solutions"-Produkte. Diese wurden von der britischen Schwestergesellschaft Greensill Capital (UK) Ltd. entwickelt.

Lieferkettenfinanzierung

Die Greensill-Gruppe ist schwerpunktmäßig im Bereich kurzfristiger Finanzierungslösungen zur Lieferkettenfinanzierung von Industrieunternehmen tätig. Die Bremer Bank, die 1927 gegründet wurde, gehört der australischen Greensill Capital Pty Ltd.

Die BaFin hat eigenen Angaben zufolge in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.

Daher hätten die Finanzaufseher bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Greensill Bank AG erlassen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.

BaFin stellte auch Strafanzeige

Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen berichtete, habe die Finanzaufsichtsbehörde auch Strafanzeige gegen das Institut gestellt. Details wurden aber nicht genannt.

Kundengelder auch durch Einlagensicherungsfonds geschützt

Die Greensill Bank AG, die Privatkunden insbesondere Tages- und Festgeldkonten angeboten hat, ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

Dieser teilte am Mittwoch mit, dass über die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro hinaus die Kundengelder der Greensill Bank bis zu 74,69 Mio. Euro pro Einleger geschützt sind.

Die Höhe des Schutzes, den der Einlagensicherungsfonds des BdB zur Verfügung stellt, leitet sich von der Bilanzsumme des jeweiligen Instituts ab.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch