Nach EU-Ratsentscheid: DSGV hat Zweifel an "neuer" Kleinanleger-Strategie

Auf Anfrage von FinanzBusiness nimmt der Dachverband der Sparkassen deutlich Stellung zu den neuen Anleger-Strategien (RIS) in der EU.
Beratungsleistung und -kontrolle: DSGV verweist auf effektive Regelungen, die derzeit bereits greifen. | Foto: picture alliance / Caro | Schulz
Beratungsleistung und -kontrolle: DSGV verweist auf effektive Regelungen, die derzeit bereits greifen. | Foto: picture alliance / Caro | Schulz

Der Europäische Rat hat über seine kommenden Regularien zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) entschieden. Vom umstrittensten Element, dem generellen Verbot von Provisionen in der Anlageberatung, wurde zunächst Abstand genommen. Der Rat hat aber einen umfangreichen Katalog an Anforderungen für Provisionszahlungen aufgestellt: Künftig sollen Prüfungen von Anreizen zum Standard werden, dazu ein Test, der die Pflicht des Beraters festlegt, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Zudem enthält das RIS-Papier die Pflicht zu mehr Transparenz der Finanzinstitute über ihre Anreizsysteme, inklusive der Auflage, die verursachten Kosten zu beziffern und die Feststellung, welche Auswirkungen dies auf die Rendite der an den Mann oder die Frau gebrachten Investments hat.

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