
Die Deutsche Bundesbank hat vorgeschlagen, das Meldewesen für Millionenkredite mittelfristig einzustellen. Das sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling in einem Interview der ”Börsen-Zeitung”.
Wesentliche Kostenentlastung für Banken und Aufsicht
Dies würde laut Wuermeling eine ”ganz wesentliche Kostenentlastung“ bedeuten – und zwar für die Banken, aber auch für die Aufsichtsbehörden, heißt es. Als Grund für den möglichen Verzicht dieser Meldungen nannte der Vorstand die von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeführte Einzelkredit-Datenbank ”Anacredit”, die für entsprechende Analysen durch Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genutzt werden kann.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass das Millionenkreditmeldewesen mittelfristig eingestellt werden kann.
”Deshalb sind wir der Auffassung, dass das Millionenkreditmeldewesen mittelfristig eingestellt werden kann“, sagt der für Bankenaufsicht zuständige Bundesbankvorstand.
Bislang müssen Institute der Bundesbank vierteljährlich alle ausgereichten Kredite mit einem Volumen von mehr als eine Mio. Euro mitteilen. Die Bundesbank wiederum informiert Banken und Sparkassen, falls ein Kreditnehmer bei unterschiedlichen Instituten Millionenkredite aufgenommen haben sollte.
Wuermeling begrüßte zudem die Initiative der EZB zum Pooling von Daten, was unter dem Namen ”Agora” geschehen soll. Um neue Analysen nutzen zu können, sei eine bessere Verknüpfung von Daten nötig.
'Agora' stellt somit eine wichtige technische Grundlage dar.
”’Agora’ stellt somit eine wichtige technische Grundlage dar”, betonte Wuermeling.
BaFin will Meldewesen für Banken und Sparkassen vereinfachen
Der Bundesbank-Vorstand zeigte auch Verständnis für Kritik aus der Finanzbranche, dass Daten mehrfach abgefragt werden würden. In diesem Zusammenhang verwies Wuermeling auf die jüngst gemeinsam mit BaFin und Kreditwirtschaft erstellten Machbarkeitsstudie zur Vereinfachung des Meldewesens.
Wuremeling: ”Die Studie zeigt, dass ein granulares Meldewesen sowohl für die Banken als auch für die Aufsicht deutliche Effizienzvorteile bringen kann.” Ziel der Änderungen im Meldewesen sei folglich, dass Aufseher anhand des Datenbestands schnellere und tiefere Analysen durchführen können. ”Damit fördern wir letztlich auch die Finanzstabilität.”
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