BaFin-Präsident könnte künftig mehr Kompetenzen erhalten

Laut eines Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums soll zudem die Rolle des Anleger- und Verbraucherschutzbeauftragten geschaffen werden. Die geplanten Weichenstellungen gehen über die bisherigen Änderungen im Rahmen des Wirecard-Reformgesetzes hinaus.
Logo der BaFin auf einem Smartphone-Display. | Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pavlo Gonchar
Logo der BaFin auf einem Smartphone-Display. | Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pavlo Gonchar

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Verbraucherschutz und die Rolle des Präsidenten der Finanzaufsicht BaFin stärken - die neu geplanten Kompetenzen gehen dabei teils über die im Wirecard-Reformgesetz angestoßenen Änderungen hinaus.

Bundestag beschließt Reformpaket zur Stärkung der BaFin  

Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Referentenenetwurf für eine Änderung der Satzungsverordnung, den das BMF veröffentlicht hat.

Rolle des Anleger- und Verbraucherschutzbeauftragten

Der Entwurf sieht vor, die Rolle eines Anleger- und Verbraucherschutzbeauftragten zu schaffen. Diese Aufgabe soll vom zuständigen Abteilungsleiter für Verbraucherschutz in Personalunion wahrgenommen werden. Seine Stellung wird dadurch aufgewertet, dass er an Sitzungen des BaFin-Direktoriums - des Führungsgremiums der Behörde - beratend teilnehmen darf. Er kann dann laut Entwurf auch eigenständig Themen aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz vorschlagen.

BaFin-Präsident mit mehr Kompetenzen

Auch der BaFin-Präsident soll künftig mehr Kompetenzen erhalten. Er könnte dann den BaFin-Exekutivdirektoren Weisungen erteilen. Als Exekutivdirektoren werden die Chefs der einzelnen Aufsichtsbereiche der BaFin bezeichnet, also etwa der Banken-, der Versicherungs- oder der Wertpapieraufsicht. Seit der letzten größeren BaFin-Reform leiten die Exekutivdirektoren ihre Bereiche eigenverantwortlich.

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