Bundestag beschließt Reformpaket zur Stärkung der BaFin

Dadurch soll die Wiederholung von Bilanzbetrugsfällen wie bei Wirecard künftig verhindert werden. Zudem werden Wirtschaftsprüfer stärker in die Haftung genommen.
Blick in den Plenarsaal des Bundestags während der Sitzung. | Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Blick in den Plenarsaal des Bundestags während der Sitzung. | Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
dpa

Als Konsequenz aus dem Bilanzskandal beim insolventen Dax-Konzern Wirecard sollen komplexe Firmenkonstrukte künftig stärker kontrolliert werden.

Deshalb hat der Bundestag am Donnerstagabend die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. Zudem werden mit der Novelle die Vorschriften für Abschlussprüfer verschärft.

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Das Reformpaket soll verhindern, dass es noch einmal zu einem Skandal wie beim inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard kommt. Der Konzern soll jahrelang Luftbuchungen und Scheingewinne in Milliardenhöhe ausgewiesen haben. Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfer stehen in der Kritik, weil dies nicht früher auffiel. "Einen solchen Betrugsfall darf es in unserem Land kein zweites Mal geben", erklärte die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe.

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Bei der Bilanzkontrolle werden die Zuständigkeiten deshalb bei der BaFin gebündelt. Das bisherige zweistufige Verfahren mit der BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) soll es nicht mehr geben - die DPR wird aufgelöst.

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Zudem müssen Abschlussprüfer nun spätestens nach fünf Jahren wechseln, damit sie nicht betriebsblind werden.

Stärkere Haftung für Wirtschaftsprüfer

Außerdem werden die Prüfer stärker in Haftung genommen: Die Haftungshöchstgrenzen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen etwa werden um das Vierfache auf 16 Mio. Euro hochgesetzt. Bei grob fahrlässigem Verhalten gibt es überhaupt keine Höchstgrenze mehr. Der "falsche Bilanzeid", also wenn fälschlicherweise behauptet wird, ein Abschluss vermittle ein zutreffendes Bild der Lage eines Unternehmens, kann zudem künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sanktioniert werden.

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