EU-Kommission rügt Deutschland für zu laschen Kampf gegen Geldwäsche

Das Aufforderungsschreiben aus Brüssel ist die erste Stufe eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort.
EU-Flaggen | Foto: picture alliance / Zoonar | Elmar Gubisch
EU-Flaggen | Foto: picture alliance / Zoonar | Elmar Gubisch
Ulrike Barth, dpa

Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es eine Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht korrekt umgesetzt habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Damit hat sie den ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, an dessen Ende auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann.

In der Mitteilung weist die EU auf den am 7. Mai 2020 von der Kommission veröffentlichten Sechs-Punkte-Aktionsplan hin, mit dem europaweit der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung intensiviert werden soll. "Die jüngsten Geldwäscheskandale haben jedoch gezeigt, dass auf EU-Ebene strengere Vorschriften erforderlich sind", heißt es in der Mitteilung.

Gesetzeslücken in einem Mitgliedstaat wirkten sich auf die EU insgesamt aus. Die EU-Vorschriften sollten daher wirksam umgesetzt und überwacht werden, um die Kriminalität zu bekämpfen und das Finanzsystem zu schützen.

"In diesem Zusammenhang hat die Kommission heute festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten grundlegende Aspekte des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche angehen müssen, wie beispielsweise den ordnungsgemäßen Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen (FIU), die Sorgfaltspflichten bei der Feststellung der Kundenidentität, eine angemessene Zusammenarbeit zwischen den FIU oder die Transparenz der zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer."

Auch Portugal und Rumänien stehen am Pranger

Neben Deutschland sind auch Portugal und Rumänien angeschrieben worden. Konkret geht es etwa darum, dass ein vernünftiger Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen gewährleistet werden solle. Die EU-Kommission betont, dass Lücken in der Gesetzgebung eines EU-Landes Auswirkungen auf die gesamte Union hätten.

Die angeschriebenen Länder haben nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

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