Deutsche Kreditwirtschaft fordert Übergangsfristen für Verdachtsmeldungen im neuen Geldwäsche-Gesetz

Die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Geldwäsche-Paragrafen stößt bei der Deutschen Keditwirtschaft (DK) weiterhin auf Kritik.
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Zwar unterstützt das Sprachrohr der deutschen Bankenverbände grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, durch die Streichung des Vortatenkatalogs mehr Schlagkraft bei der Bekämpfung der Geldwäsche erreichen zu wollen.
Diese dürfe aber nicht "durch die unbeabsichtigte Nebenwirkung einer unverhältnismäßig ansteigenden Verdachtsmeldeflut konterkariert werden", heißt es in einer Mitteilung.
DK fordert Übergangsfrist
In diesem Zusammenhang weist die Deutsche Kreditwirtschaft erneut auf Vorschläge hin, die sie bereits in das Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, die aber bislang nicht berücksichtigt wurden.
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"Deshalb ist jetzt eine Übergangsfrist von mindestens einem Jahr unabdingbar, in der die Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz weiterhin auf Basis der bisherigen Fassung des Straftatbestandes abgegeben werden können", so die Deutsche Kreditwirtschaft.
Zudem solle der Zeitraum genutzt werden, um eine "sachgerechte Abstimmung der Schwelle für die Meldepflicht mit der Geldwäsche-Strafvorschrift sorgfältig zu erörtern".
Die Frist könne bei der ohnehin anstehenden Änderung des Geldwäschegesetzes eingeführt werden. "Ohne eine ausreichende Übergangsfrist droht das Verdachtsmeldewesen endgültig zu kollabieren", warnt die Deutsche Kreditwirtschaft.
FIU unter Druck
Ansonsten könnten die erweiterte Meldepflicht dazu führen, dass die für die Geldwäschemeldungen zuständige Financial Intelligence Unit beim Zollkriminalamt (FIU) noch stärker überfordert werde, alles es ohnehin schon der Fall sei.
"Schon jetzt steht die FIU wegen der Flut der Verdachtsmeldungen, die sich innerhalb von zehn Jahren auf knapp 115.000 pro Jahr verzwölffacht hat, unter Druck", schreibt die Deutsche Kreditwirtschaft.
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