Tatbestand der Geldwäsche wird grundlegend reformiert

Justiz- und Finanzministerium haben einen Gesetzesentwurf präsentiert, der ein neues "Herzstück" zur Bekämpfung von Geldwäsche sein soll. Dazu wird der Straftatbestand verschärft.
Geldrolle und Richterhammer (Symbolbild) | Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Geldrolle und Richterhammer (Symbolbild) | Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
dpa

Der Tatbestand der Geldwäsche soll grundlegend reformiert werden, um den Behörden die Strafverfolgung zu erleichtern. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf, den Justiz- und Finanzministerium am Dienstag (11. August) in Berlin veröffentlicht haben.

Bisher kann Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. In Zukunft soll es jedoch grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern - unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Dass der Tatbestand bisher an bestimmte "Vortaten" geknüpft ist, deren Nachweis oft schwierig ist, blockiert in vielen Fällen die Verfolgung der Täter.

"Das wird es den Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem "Herzstück" der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Die nun angepeilte Reform soll die Strafverfolgung nach Lambrechts Worten "deutlich effektiver machen". Allerdings haben nun Bundesländer und Verbände vier Wochen Zeit zur Stellungnahme, ehe das Gesetz vom Kabinett beschlossen und letztlich vom Bundestag verabschiedet werden kann.

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