
Der Tatbestand der Geldwäsche soll grundlegend reformiert werden, um den Behörden die Strafverfolgung zu erleichtern. Dazu haben Justiz- und Finanzministerium Anfang des Monats (11. August) einen Referentenentwurf in Berlin vorgelegt.
Zwar hält die Deutsche Kreditwirtschaft viele Aspekte bei der Neuausrichtung des Geldwäsche-Paragrafen (§ 261 StGB) mit Blick auf eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für sinnvoll und folgerichtig.
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