Europäische Bankenaufsicht verlängert wegen Corona "Moratorium" für problembehaftete Kredite

Die EBA hat aber auch zwei Einschränkungen festgelegt: Das Moratorium darf nicht länger als neun Monate dauern, und die Banken müssen die lokale Aufsicht über den Status der Kredite informieren.
Die EBA in Paris | Foto: European Banking Authority
Die EBA in Paris | Foto: European Banking Authority

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat wegen der dauerhaften Corona-Pandemie ein Moratorium für problembehaftete Kredite bis Ende März verlängert. Für europäische Banken ist der Schritt von großer Bedeutung, weil sich damit die Kredite nicht sofort auf die Bilanzen auswirken.

Das EBA-Moratorium wurde mit dem Ausbruch der Pandemie im März angekündigt und sollte Ende September auslaufen. Am 21. September hatte die Pariser Aufsicht die europäischen Banken aufgefordert, den Umgang mit problembehafteten Kredit zu normalisieren. Das heißt, dass die Institute diese entweder als ausgefallen oder als gestundet hätten klassifizieren müssen.
 


Nun kommt die Kehrtwende, und die EBA begründet dies mit der Notwendigkeit, die Kreditversorgung in Corona-Zeiten sicherzustellen. "Nach Beobachtung der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen staatlichen Beschränkungen in vielen EU-Ländern hat die EBA beschlossen, ihre Leitlinien für Moratorien zu reaktivieren. Durch diese Reaktivierung wird sichergestellt, dass Kredite, die bisher nicht in den Genuss von Zahlungsmoratorien gekommen waren, nun auch davon profitieren können", so die EBA laut einer Mitteilung.

Und weiter: "Die Rolle der Banken bei der Gewährleistung des kontinuierlichen Kreditflusses an Kunden ist nach wie vor von größter Bedeutung. Mit der Reaktivierung dieser Leitlinien erkennt die EBA die außergewöhnlichen Umstände der zweiten COVID-19-Welle an."

EBA legt aber zwei Einschränkungen fest

Dabei hat die EBA zwei Einschränkungen für das Moratorium festgelegt. Damit will die Behörde einen kräftigen Anstieg der (noch) nicht dokumentierten Verluste in den Bankbilanzen verhindern. Zum einen darf die Länge des Moratoriums für die Kredite nicht mehr als neun Monaten dauern. Zum anderen müssen die europäischen Banken ihre lokale Aufsichtsbehörde über den Status der Kredite informieren. “Diese Auflage stellt sicher, dass die lokalen Aufsichtsbehörden den entsprechenden Maßnahmen ergreifen können”, heißt in der Mitteilung weiter.

Seit dem Beginn des Moratoriums im März hat die EBA 69 Zahlungsaufschübe registriert. Laut einem Artikel in der Börsen-Zeitung waren per Ende Juni sechs Prozent aller Forderungen europäischer Banken oder ein Kreditvolumen von 871 Mrd. Euro Gegenstand von Zahlungsaufschub.

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