Bundesregierung prüft schärfere Regeln für den Aktienhandel von BaFin-Mitarbeitern

Die Bundesregierung will nun doch private Aktiengeschäfte von Mitarbeitern der Finanzaufsicht noch stärker beschränken. Andere Aufsichtsbehörden sind bereits strenger, wenn es um Börsentransaktionen der Mitarbeiter geht.
Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Sondersitzung des Finanzausschusses im Bundestag | Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Sondersitzung des Finanzausschusses im Bundestag | Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa

Wegen des Wirecard-Skandals denkt die Bundesregierung nun doch darüber nach, die Regeln für private Aktiengeschäfte von Mitarbeitern der Finanzaufsicht BaFin zu verschärfen. Die geltenden Regelungen würden „aktuell überprüft, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Handels von Finanzinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen durch Bafin-Beschäftigte“, heißt es in einer schriftlichen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz von den Grünen, über den zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete und die FinanzBusiness vorliegt. 

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