
Raus aus dem Tresor, rein in die Wallet: Der vergangene Woche (11. August) von Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium vorgelegte und lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere, transportiert diese in die digitale Welt. Er gilt als Blaupause für die weitere Regulierung von Fonds und Aktien, obwohl er sich zunächst nur auf Inhaber-Schuldverschreibungen bezieht.
Das neue "Stammgesetz" über elektronische Wertpapiere (eWpG) unterscheidet dabei zwischen elektronischen Wertpapieren und Krypto-Wertpapieren. "Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, das heißt, über Blockchain begebene Schuldverschreibungen sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen grundsätzlich nicht begünstigt werden", heißt es im Entwurf.
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