Novelle der Vermittleraufsicht bleibt im Koalitionsstreit stecken

Die Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ist von der Tagesordnung des Bundestags verschwunden, schreibt die Börsen-Zeitung.
Eingang der Bundesanstalt für Finanzaufsicht BaFin in Bonn. | Foto: picture alliance
Eingang der Bundesanstalt für Finanzaufsicht BaFin in Bonn. | Foto: picture alliance

Die Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorarberater steckt im Koalitionsstreit von CDU/CSU und SPD fest. Die abschließende Beratung ist gestern von der Tagesordnung des Finanzausschusses und am Freitag von der Agenda des Bundestags abgesetzt worden, berichtet die Börsen-Zeitung mit Bezug auf Quellen im Parlament.

Mit der Novelle soll die Aufsicht über die freien Vermittler und Honorarberater zum Jahresbeginn 2021 auf die Finanzaufsicht BaFin übertragen werden. Der schrittweise Übergang der Aufsicht ist im Koalitionsvertrag vereinbart, um die derzeit föderal zersplitterten Aufsicht bei freien Vermittlern zu beenden.

Bislang liegt die Aufsicht über die rund 37 .000 freien Berater entweder bei der Gewerbeaufsicht oder den Industrie- und Handelskammern (IHKs).

Streit um praktikable Lösung

Die bei Finanzdienstleistern wie Banken und Sparkassen fest beschäftigten Berater unterstehen bereits der BaFin-Aufsicht. Deshalb plädiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband für den Übergang der Aufsicht auf die BaFin.

Die freien Vermittler fürchten vor allem hohe zusätzliche Kosten, die auf sie zukommen könnten. Laut Regierungsentwurf für das Gesetz fallen für die Aufsicht künftig jährlich rund 36,4 Mio. Euro an.

Einigt man in sich in Berlin nicht schnell auf ein gemeinsames Vorgehen, wird auch der Zeitplan zur Umsetzung eng. Denn auch die BaFin müsste sich auf die neue Aufgabe personell vorbereiten und rund 400 neue Mitarbeiter einstellen.

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