EZB und BaFin sehen Schwachstellen im Sicherungssystem der Sparkassen

Aufseher fordern Anpassungen im Institutssicherungssystem, berichtet das Handelsblatt.
Foto: picture alliance/Stephan Schulz/dpa-Zentralbild/ZB
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Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in einem Brief und einer siebenseitigen Analyse am gemeinsamen Sicherungssystem von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen, deutliche Schwachstellen aufgezeigt, berichtet das Handelsblatt.

Die Zeitung beruft sich auf ein Schreiben an DSGV-Präsident Helmut Schleweis, das von der EZB als vertraulich eingestuft sei und dem Handelsblatt vorliegt.

Zuständigkeiten fehlen

„Komplexe Entscheidungsprozesse und das Fehlen klarer Zuständigkeiten verhindern die rasche Lösung von Stützungsfällen“. Und: „Die dezentrale Fondsstruktur entkoppelt Eigentum, Kontrolle und Haftung“, zitiert das Handelsblatt daraus. Zudem gebe es „unzureichende Anreize für ein proaktives Eingreifen“ des Institutssicherungssystems (IPS). Unterzeichnet haben das Schreiben EZB-Generaldirektor Patrick Amis sowie Raimund Röseler, der oberste Bankenaufseher der BaFin.

Eine DSGV-Sprecherin bestätigte, dass aktuell eine Prüfung des Sicherungssystems läuft. Der DSGV werde dabei alle Anfragen der Aufsicht fristgerecht unter Wahrung professioneller Vertraulichkeit beantworten. Zu den Details wollte sie sich nicht äußern, heißt es in dem Bericht von Handelsblatt weiter.

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