Streit um Postbank-Übernahme steht immer noch nicht vor dem Abschluss

In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) deutete der Vorsitzende Richter an, dass sich das Kölner Oberlandesgericht (OLG) wahrscheinlich noch ein drittes Mal mit dem Fall befassen muss.
Eingang des BGH. | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Eingang des BGH. | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
dpa

(Aktualisiert: weitere Details zur Verhandlung)

Im langen Rechtsstreit zwischen einstigen Postbank-Aktionären und der Deutschen Bank ist kein Ende in Sicht. In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) deutete der Vorsitzende Richter am Dienstag an, dass sich das Kölner Oberlandesgericht (OLG) wahrscheinlich noch ein drittes Mal damit befassen muss.

Postbank-Aktionäre und Deutsche Bank treffen sich erneut vor Gericht

Die jüngsten Urteile aus dem Dezember 2020 beruhten in einigen Punkten auf einem falschen Verständnis und es gebe noch inhaltliche Lücken. Das Karlsruher Urteil in zwei Musterverfahren soll am 13. Dezember verkündet werden.

Nach wie vor offene Fragen

”Der Rechtsstreit ist hochkomplex”, sagte der Vorsitzende Richter, Manfred Born, zum Auftakt der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung. Sein Senat hatte dazu 2014 schon ein erstes Urteil verkündet und die Sache zur genaueren Prüfung ans OLG Köln zurückverwiesen. Daraufhin war dort noch einmal umfangreich verhandelt worden, die Richter vernahmen neue Zeugen und ließen sich Verträge vorlegen. Am Ende waren beide Klagen gegen die Bank im Dezember 2020 abgewiesen worden.

Aber das scheint immer noch nicht das letzte Wort gewesen zu sein: Born deutete an, dass die obersten Zivilrichterinnen und -richter nach wie vor offene Fragen sehen. Er nannte auch einige Punkte, bei denen das OLG ein falsches Verständnis zugrundegelegt habe.

Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte mit, der BGH habe in der Verhandlung ”in wesentlichen Punkten die Position der Deutschen Bank bestätigt”. ”Wir sind unverändert der Rechtsauffassung, dass die Klagen gegen die Deutsche Bank unbegründet sind.”

Kläger unterstellen schlechtes Kaufangebot

Das Frankfurter Geldhaus hatte die Bonner Postbank zwischen 2008 und 2015 vollständig übernommen. 2010 bekamen die Anteilseigner 25 Euro je Aktie angeboten. Die Kläger meinen, dass die Deutsche Bank verpflichtet gewesen wäre, ihnen schon früher ein deutlich besseres Angebot zu unterbreiten.

Der BGH befasst sich mit zwei Musterverfahren. Etliche weitere Klagen sind beim Kölner Landgericht anhängig. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank geht es insgesamt um Nachforderungen von fast 700 Millionen Euro. 2014 hatte der BGH ein erstes Urteil des OLG Köln aufgehoben. Danach war noch einmal umfangreich verhandelt worden.

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