Lindner plant "großen Wurf" zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

Laut dem Vorschlag des Finanzministers soll die neue ”Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität” nicht nur die bisherigen Schwächen Deutschlands in der Geldwäsche-Prävention ausbügeln, sondern auch für die Sanktionsdurchsetzung zuständig sein.
Christian Lindner | Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Christian Lindner | Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Ulrike Barth mit Material von Reuters

Deutschland soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Christian Lindner kein Paradies für Geldwäsche mehr sein. Es gebe kaum Ermittlungserfolge bei großen, komplexen Fällen, sagte der FDP-Vorsitzende am Mittwoch in Berlin. ”Es gibt Defizite in der Praxis.”

Man habe den ”Mut zum großen Wurf”, sagte Lindner in einem Statement. Wie bereits vorab bekannt wurde, plant der Bundesfinanzminister daher eine neue übergeordnete Behörde, die nicht nur die Bekämpfung der Finanzkriminalität vorantreiben, sondern auch die operative Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen, wie etwa aktuelle gegen russische Unternehmen und Oligarchen, übernehmen soll.

Lindner will Bundesfinanzkriminalamt schaffen

Die ”Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF) soll zudem für die Analyse von Verdachtsmeldungen und die Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor zuständig sein.

Zur Umsetzung dieser Aufgaben plant Lindner zudem den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamts, das die Staatsanwaltschaften gezielt unterstützen soll, und eine neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Bisher gibt es mehr als 300 Aufsichtsbehörden für den Nichtfinanz-Sektor in den Bundesländern. Diese Zahl würde das Bundesfinanzministerium gerne reduzieren.

Die bereits existierende Zentralstelle zur Untersuchung von Finanztransaktionen, die Financial Intelligence Unit (FIU), soll zudem als Säule unter dem Dach der BBF erhalten bleiben und durch eine ”risikobasierte Ausrichtung” effizienter werden.

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Die geplante neue Struktur solle in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Es werde auch zusätzliches Personal geben, gehe aber eher um den effizienteren Einsatz bestehender Kapazitäten, so Lindner.

Anlass für die Pläne des Finanzministers ist ein Bericht der internationalen Institution gegen Geldwäsche, Financial Action Taskforce (FATF), der sich mit Zuständen und Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland befasst und am Donnerstag veröffentlicht wird. Darin sollen die Experten Deutschland massive Mängel bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern attestieren sowie Schwierigkeiten, komplexe Finanzkonstruktionen bei der Geldwäsche zu durchschauen.

Bessere Vernetzung der Register

Um Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte in Ermittlungsfällem oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient prüfen zu können, sollen zudem alle dafür relevanten Register digital verknüpft werden. ”Bis zur Umsetzung einer solchen umfassenden Vernetzung sollen einfach zu realisierende Übergangslösungen schnell unmittelbaren Mehrwert bieten”, heißt in einem Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft betonte, eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte sei wichtig. ”Bislang können selbst größere Geschäfte nach wie vor in bar abgewickelt werden. Hohe Barzahlungen lassen sich nur schwer aufdecken und stellen für Straftäter somit eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar.”

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, den Kauf von Immobilien mit Bargeld verbieten zu wollen. Im Umfeld des Finanzministeriums hieß es dazu zuletzt, dies könne zusammen mit der Reform der Geldwäsche-Bekämpfung umgesetzt werden.

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