
Um vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges Sanktionen besser durchsetzen zu können, hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag ein erstes Gesetz beschlossen: Es soll vor allem die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, besser zusammenzuarbeiten und schneller an die notwendigen Informationen zu kommen.
Ermittlung und die Sicherstellung von Vermögensgegenständen sollen außerdem leichter werden: Unter Androhung von Bußgeldern und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe müssen sanktionierte Personen ihr Vermögen dann offenlegen. Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren mit noch weitergehenden Maßnahmen ist im Sommer dieses Jahres geplant.
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