Generalstaatsanwaltschaft: Kein Verdacht gegen Olaf Scholz wegen Cum-Ex

Die Hamburger Behörde sieht keinen Anfangsverdacht gegen den Bundeskanzler und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher. Derweil geht Warburg-Bank-Gesellschafter Olearius gegen seine Anklage vor.
Olaf Scholz | Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Olaf Scholz | Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
dpa

In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin, nachdem der ”Tagesspiegel” dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

Strafprozessualer Anfangsverdacht nicht gegeben

Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen. Diese frühere Entscheidung sei auch durch Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt gewesen.



”Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte - und somit auch ihre Vorgesetzten - nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.” In ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.

Hamburgs Erster Bürgermeister hat Verständnis für Scholz’ Erinnerungslücken bei Cum-Ex

Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sagte der ”Bild”-Zeitung: ”Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen.” Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): ”Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden.”

Unterdessen geht der Mitgesellschafter der in den ”Cum-Ex”-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius, gegen eine gegen ihn wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhobene Anklage vor. Dem Oberlandesgericht Köln liege eine Beschwerde gegen die Veranlassung der Zustellung der Anklage durch das Landgericht Bonn vor, sagte ein Sprecher des Kölner Gerichts. ”Ziel der Beschwerde ist es, dass die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird.”

Gegen Olearius wurde im Zusammenhang mit ”Cum-Ex”-Geschäften der Hamburger Privatbank seit Jahren ermittelt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Vor gut einem Monat war durch Medienberichte bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen abgeschlossen hat und Anklage beim Landgericht Bonn erhebt - ”und zwar bevor dem Gericht die Anklage vorlag und weitere Tage bevor sie dem Beschuldigten vorlag”, sagte Olearius’ Sprecher.

Kein Gehör eingeräumt

Auch sei Olearius als Beschuldigtem während der langen Ermittlungen kein einziges Mal Gehör eingeräumt worden. Dieses Vorgehen widerspreche ebenso wie das Durchstechen von Informationen an Journalisten durch die Staatsanwaltschaft ”allen Grundsätzen eines Rechtsstaates”, sagte der Sprecher des Bank-Miteigentümers.

Da Olearius’ Beschwerde dem Oberlandesgericht erst seit wenigen Tagen vorliege, sei noch nicht absehbar, wann darüber entschieden werde, sagte der Gerichtssprecher.

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