Das Landgericht Bonn gibt sich mit dem Teilgeständnis von Hanno Berger nicht zufrieden: Der ehemalige Steueranwalt räumt eine Beteiligung an den Cum-Ex-Deals zwar ein, das aber erst vom Jahr 2009 an – für Roland Zickler, den Richter, geht er damit nicht weit genug.
Hanno Berger legt Teilgeständnis im Bonner Cum-Ex-Prozess ab
Laut einem Bericht der ”Börsen-Zeitung” betonte Zickler jetzt, er verstehe nicht, warum Berger seine Einlassung so fest an das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) von 2009 knüpfe. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer waren darin verpflichtet worden, sogenannte Berufsträgerbescheinigungen vorzulegen, man wollte sich absichern, dass bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag – heute bekannt als Cum-Ex – alles mit rechten Dingen und ohne Absprachen zugegangen ist.
”Manchmal ist es nicht gut, wenn man immer hinterherläuft“, sagte Zickler laut Börsen-Zeitung jetzt in Richtung des Angeklagten. Es war eine klare Warnung, sich auch zu den früheren Deals ab 2007 zu äußern.
Andererseits kommen diese in Kürze ohnehin zur Sprache: Zickler kündigte an, die vom Gericht bestellten Zeugen vor allem auch zu den Transaktionen vor 2009 zu befragen. Der Druck für Berger, dem bis zu 15 Jahre Haft drohen, wird nicht kleiner.
Berger kritisiert das Bundesfinanzministerium
Berger indessen hielt dem Bericht zufolge an seinem Teilgeständnis fest, indem er erklärte: 2009 sei für ihn eine Zäsur gewesen. Nach dem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium, mit dem den Cum-ex-Geschäften endlich ein Riegel vorgeschoben werden sollte, hätte das Tun eigentlich überdacht werden müssen, doch: ”Man hat Bedenken beiseitegeschoben und einfach weitergemacht.“ Man, die anderen.
Zwischen 2007 und 2013 soll der ehemalige Steueranwalt die Hamburger Bank M.M. Warburg zu Cum-ex-Geschäften motiviert haben. Erst Berger habe die Strukturen geschaffen, heißt es, - und knapp 14 Mio. Euro damit verdient. Insgesamt beziffert die Anklage den Steuerschaden auf 278 Mio. Euro.