Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt lässt "Cum-Ex"-Banker festnehmen

Dem ehemaligen Geschäftsführer einer Bank wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Fall soll im Zusammenhang mit der Durchsuchung der deutschen Niederlassung der ABN Amro in Frankfurt im November 2019 stehen.
Fahnen mit dem Schriftzug der ABN Amro | Foto: picture alliance / ROBIN UTRECHT
Fahnen mit dem Schriftzug der ABN Amro | Foto: picture alliance / ROBIN UTRECHT

Kräfte der spanischen Kriminalpolizei in Spanien haben gestern den 56-jährigen ehemaligen Geschäftsführer der inländischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main festgenommen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt heute mit - allerdings ohne den Namen der Bank zu nennen.

Die Festnahme soll nach Informationen von FinanzBusiness aber im Zusammenhang mit der Durchsuchung der deutschen Niederlassung der ABN Amro in Frankfurt im November 2019 stehen. ABN ist die Rechtsnachfolgerin der Fortis Bank. Bei dem niederländischen Institut hat es bereits zwei Durchsuchungen zu Cum-Ex-Geschäften gegeben, die auch die Geschäfte der Fortis betrafen.

Grund für die Festnahme ist der Verdacht der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften. Der Beschuldigte war in einem ”umfangreichen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der hessischen Steuerfahndung” mit Europäischem Haftbefehl gesucht worden und wurde schließlich auf Mallorca festgesetzt. Nun läuft das Auslieferungsverfahren nach Deutschland.

51 Millionen Euro Steuerschaden stehen im Raum

Bei dem deutschen Staatsangehörigen handele es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer einer inländischen Tochtergesellschaft von einer ausländischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010 federführend und gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten, ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und mehrfach umgesetzt zu haben.

Dadurch soll es zur Hinterziehung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von über 51 Mio. Euro zum Nachteil des hessischen Fiskus gekommen sein.

Seinen letzten gemeldeten Wohnsitz in den Niederlanden habe der Beschuldigte aufgegeben. Er soll zudem im Jahr 2021 Teile seines Immobilienvermögens in Deutschland an Familienangehörige übertragen haben, wie die Staatsanwälte in ihrer Mitteilung schreiben.

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