Warburg-Banker muss wegen Cum-Ex-Aktiendeals in Haft

Ein leitender Mitarbeiter der Warburg Bank muss wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Anja Hall mit dpa

Im Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte kommt es zu einer mehrjährigen Haftstrafe: Ein leitender Mitarbeiter der Hamburger Bank M.M. Warburg ist wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Zudem hat das Gericht angeordnet, dass ”Tatlohn” in Höhe von 100.000 Euro eingezogen wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom Juni vergangenen Jahres nun bestätigt, wie er am Dienstag mitteilte. Damit bleibt die Revision des Angeklagten erfolglos.

Unterschrift unter falsche Steuererklärungen

Der Angeklagte war Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling und Prokurist bei M.M. Warburg. Dabei soll er die Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte verantwortet haben, die Warburg zwischen 2007 bis 2011 getätigt hat. Ziel dieser Deals war es, vom Finanzamt Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe erstattet zu bekommen, obwohl diese zuvor gar nicht gezahlt wurde.

Die Steuererklärungen, die falsche Angaben zu den - tatsächlich nicht bestehenden – Erstattungsansprüchen der Bank enthielten, hat der Angeklagte entweder selbst unterzeichnet oder er prüfte die Entwürfe und gab sie trotz falscher Angaben zur Unterschrift frei, stellte das LG Bonn in seinem Urteil vergangenen Sommer fest. Das Finanzamt zahlte infolgedessen zu Unrecht mehr als 168 Mio. Euro an die Privatbank.

Der BGH bleibt bei seiner Linie

Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision des Bankers als unbegründet, das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen (Beschluss vom 6. April 2022, Az. 1 StR 466/21). Die obersten Strafrichterinnen und -richter hatten vergangenes Jahr schon sämtliche Revisionen gegen ein anderes Urteil des LG Bonn aus dem März 2020 verworfen. Damit wurden zwei Ex-Börsenhändler aus London rechtskräftig zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt - wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu.

Jüngst scheiterte die Warburg-Bank vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bank hatte vergeblich versucht, 176,5 Mio. Euro aus Cum-Ex-Geschäften zurückzubekommen, die das LG Bonn trotz möglicher Verjährung eingezogen hatte. Auch in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Bank um Steuerschulden aus den Cum-Ex-Aktiengeschäften unterlag Warburg.

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Cum-Ex-Mastermind Hanno Berger steht auch vor Gericht

Bei den Cum-Ex-Geschäften schoben mehrere Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren - die Investoren nutzten eine Lücke im Gesetz, und dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Derzeit muss sich Hanno Berger vor dem LG Bonn verantworten, einer der mutmaßlichen Strippenzieher der Cum-Ex-Deals. Die Anklage wirft ihm vor, die Idee der Cum-Ex-Deals bei Warburg vorgestellt und die nötige Infrastruktur für sein Modell dort aufgebaut zu haben. Auch am LG Wiesbaden läuft ein Verfahren gegen Berger.

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