Im Cum-Ex-Steuerskandal um Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse hat das Bundesverfassungsgericht der Privatbank M.M. Warburg eine Abfuhr bei dem Versuch erteilt, rund 176,5 Mio. Euro zurückzubekommen. Strafgerichte durften das Geld des Hamburger Bankhauses trotz möglicher Verjährung ausnahmsweise einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut einer Mitteilung vom Freitag.
Die zweite Kammer des Zweiten Senats begründete dies mit den überragenden Belangen des Gemeinwohls, wie es hieß: ”Das Interesse der Allgemeinheit geht dem Interesse der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangte Vermögenswerte nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen, vor.”