Warburg Bank verliert im Cum-Ex-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Institut wollte rund 176,5 Millionen Euro zurückbekommen, die von einem Gericht trotz Verjährung eingezogen worden waren.
Die Zentrale der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg. | Foto: picture alliance/dpa/picture alliance | Markus Scholz
Die Zentrale der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg. | Foto: picture alliance/dpa/picture alliance | Markus Scholz
dpa

Im Cum-Ex-Steuerskandal um Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse hat das Bundesverfassungsgericht der Privatbank M.M. Warburg eine Abfuhr bei dem Versuch erteilt, rund 176,5 Mio. Euro zurückzubekommen. Strafgerichte durften das Geld des Hamburger Bankhauses trotz möglicher Verjährung ausnahmsweise einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut einer Mitteilung vom Freitag.



Die zweite Kammer des Zweiten Senats begründete dies mit den überragenden Belangen des Gemeinwohls, wie es hieß: ”Das Interesse der Allgemeinheit geht dem Interesse der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangte Vermögenswerte nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen, vor.”

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch