Hanno Berger legt Teilgeständnis im Bonner Cum-Ex-Prozess ab
In dem milliardenschweren ”Cum-Ex”-Steuerskandal hat der bekannteste Verfechter der Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse, Hanno Berger, ein Teilgeständnis abgelegt. Der der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen angeklagte 71-jährige Anwalt räumte jetzt vor dem Landgericht ein, von 2009 an mit bedingtem Vorsatz gehandelt zu haben.
”Cum Ex”-Drahtzieher Hanno Berger bereitet offenbar Geständnis vor
In jenem Jahr hatte das Finanzministerium in einem Berger bekannten Schreiben erhebliche Bedenken gegen die von dem Anwalt propagierte Methode der Steuergestaltung deutlich gemacht. Bergers Verteidiger Richard Beyer betonte am Rande des Verfahrens, vor 2009 sehe er kein vorsätzliches Handeln seines Mandanten.
Fiskus soll Schaden von 278 Mio. Euro entstanden sein
In dem Bonner Strafprozess werden Berger drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 vorgeworfen. Der Angeklagte soll die Privatbank M.M. Warburg zur Aufnahme von ”Cum-Ex”-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten. Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Mio. Euro entstanden sein, davon soll auch Berger profitiert haben.
Hanno Berger: Vom Finanzbeamten zum Cum-Ex-Mastermind
Bei ”Cum-Ex”-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her.
In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären.