Der Cum-Ex-Prozess gegen Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn könnte schneller enden als erwartet: Laut einem Bericht des Handelsblatts plant der ehemalige Steueranwalt eine „geständnisgleiche Einlassung“. Auch eine Entschuldigung für das Verhalten nach den Taten könne man erwägen, wird sein Hauptverteidiger Richard Beyer zitiert. Entschieden ist aber noch nichts.
Bislang hatte Berger die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen, sowohl im Prozess in Bonn als auch im Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden. Er gilt als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland, bei dem sich Banken und andere Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen und so den Staat um geschätzt einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Berger beriet Banken und vermögende Investoren bei der Konstruktion der Aktiendeals – und betrachtete das bisher als legales Steuersparmodell.
Gericht lehnt im Cum-Ex-Prozess gegen Berger Antrag auf Aussetzung ab
In dem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Bonn wird Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vorgeworfen. Dabei geht es um Aktiengeschäfte, die der Anwalt zwischen 2007 und 2013 in großem Stil mit der Bank M.M. Warburg gemacht haben soll. ”Einziger Anreiz“ dieser Deals sei die unrechtmäßige Erstattung von Kapitalertragsteuer gewesen, wirft die Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker dem Angeklagten vor.
Der Steuerschaden beläuft sich laut Anklage auf 278 Mio. Euro belaufen, Berger selbst soll einen Profit von 27,3 Mio. Euro gemacht haben. Ihm drohen nach Angaben des Gerichts bis zu 15 Jahre Haft.
Cum-Ex-Strippenzieher Berger sitzt auf der Anklagebank