Cum-Ex-Fall Warburg: Staatsanwaltschaft fordert 190 Millionen Euro zurück

Bei der Forderung an das Hamburger Institut und einen Aktienhändler handelt es sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der ”Cum-Ex”-Affäre.
Warburg-Zentrale in Hamburg | Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
Warburg-Zentrale in Hamburg | Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
dpa

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit ”Cum-Ex”-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Mio. Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der ”Cum-Ex”-Affäre.

Urteil vom Juli 2021

In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Mio. Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Mio. Euro, von denen er 3 Mio. bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zuvor hatte das ”Handelsblatt” darüber berichtet.

Bei ”Cum-Ex”-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass ”Cum-Ex”-Deals eine Straftat waren.



Von der Warburg-Bank war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das ”Handelsblatt” berichtete aber, dass das Geldinstitut Widerspruch angekündigt habe. ”Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen”, zitierte das Blatt einen Sprecher der Bank.

Das BGH-Urteil zu Cum-Ex gibt Ermittlern Auftrieb

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