Die BaFin hat mit Wirkung vom 14. April eine ”Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” gegen die DZ Bank verhängt, wie sie nun auf ihrer Webseite mitteilt. Damit fordern die Aufseher das genossenschaftliche Institut auf, Mängel im ”Know Your Customer”Prozess (KYC) zu beseitigen.
Konkret soll es um Verbesserungen im IT-Bereich und um mehr Personal gehen, wie die ”Börsen-Zeitung” (BöZ) eine Sprecherin der Bank zitiert.
Kein Aufpasser nötig
Einen Aufpasser, der über die Fortschritte bei der Verbesserung wacht, wie es ihn bei Deutscher Bank, N26 oder VTB Bank giibt, braucht die DZ Bank aber nicht. Die Frist zur Erfüllung aller Anforderungen läuft bis zum 14. Oktober.
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Die Mängel wurden von die Prüfungsgesellschaft PwC bereits Ende vergangenen Jahres im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellt, wie die BÖZ berichtet.
Seit Ende 2021 hat die DZ Bank nach eigenen Angaben bereits acht neue Stellen in der Abteilung für Geldwäscheprävention geschaffen und besetzt . Durch interne Umstrukturierungen werde die Abteilung von früher 15 auf 25 Stellen im Oktober aufgestockt.