Verbraucherschützer fordern mehr Regeln bei Nullprozent-Finanzierung

Die EU-Kommission will Verbraucher bei der Kreditaufnahme künftig besser schützen - allerdings sollen manche Kreditformen von den strengeren Regeln ausgenommen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das anders.
Zins- und Tilgungsplan eines Finanzierungskaufs | Foto: picture alliance / Andreas Franke
Zins- und Tilgungsplan eines Finanzierungskaufs | Foto: picture alliance / Andreas Franke
Ulrike Barth mit dpa

Verbraucherschützer fordern einen besseren Schutz von Kreditnehmern bei sogenannten Nullprozent-Finanzierungen, mit denen vor allem der Handel wirbt. ”Für Nullprozent-Finanzierungen sollten die gleichen Vorgaben gelten wie für andere Kredite”, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) der Deutschen Presse-Agentur.

Das bedeute insbesondere ausreichende Informationen vor Vertragsabschluss, eine Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationen über den Tilgungsplan sowie ein Kündigungsschutz, wenn Verbraucher mit der Rückzahlung des Darlehens geringfügig in Verzug gerieten.

Mehr Schutz für Verbraucher

Einige Regeln für Verbraucherkredite gelten bislang nicht für Nullprozent-Finanzierungen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Verbraucher bei der Kreditaufnahme künftig besser geschützt werden. Die EU-Länder wollen allerdings einige Kreditformen von der geplanten Reform ausnehmen.

”Es ist ein Problem, dass bei Nullprozent-Finanzierungen ohne Grund niedrigere Sorgfaltspflichten gelten, als bei anderen Konsumkrediten”, sagte Mohn. ”Ohne sorgfältige Kreditwürdigkeitsprüfung und ausreichende Information kann das der Einstieg in die finanzielle Überschuldung sein.”

So zeigte sich Mohn zufolge bei einer Erhebung der Verbraucherzentralen, dass bei Nullprozent-Finanzierungen in der Regel nur unzureichend geprüft wird, ob Verbraucher sich den Kredit leisten können. Zudem halten nicht alle Nullprozent-Finanzierungen, was sie versprechen. ”Gerne werden teure Restschuldversicherungen dazu verkauft, wobei oftmals nicht klar ist, ob diese verpflichtend oder freiwillig sind.”

Teure Restschuldversicherungen

Sofern Restschuldversicherungen als verpflichtend anzusehen seien, müssten die Kosten in den Effektivzins einbezogen werden. ”In manchen Fällen kostet der Kredit dann erheblich mehr, beispielsweise 11 statt 0 Prozent. Andere Kredite sind nur zeitlich befristet zinsfrei”, berichtete Mohn. Es sei daher wichtig, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Bedingungen im Detail informiert würden.

Auch die BaFin hat das Thema Restschuldversicherung im Blick: Sie hat bereits eine Marktuntersuchungen durchgeführt und will mit dem neuen Mittel des ”Mystery Shoppings” an das Thema ran. ”Wir können damit herausfinden, was am Point-of-Sale und im Vertrieb wirklich passiert”, kündigte Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin im Interview mit FinanzBusiness an.

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”Wissen ist immer der beste Schutz”, sagt Christian Bock

Bei Zahlungsanbietern wird derzeit das Geschäft mit sogenannten Buy-now-pay-later-Produkten immer attraktiver, bei denen ebenfalls häufig solche Verbraucherkredite vergeben werden. So hat zuletzt Apple Pay ein solches Angebot angekündigt - allerdings erstmal nur in den USA. Amazon Pay macht BNPL über eine Kooperation mit Barclays möglich.

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