Scholz soll erneut vor 'Cum-Ex'-Ausschuss aussagen

Im August soll der Bundeskanzler zum zweiten Mal vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft treten.
Bundeskanzler Olaf Scholz. | Foto: JOHANNA GERON/REUTERS / X07006
Bundeskanzler Olaf Scholz. | Foto: JOHANNA GERON/REUTERS / X07006
dpa

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll im August ein zweites Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum ”Cum-Ex”-Skandal aussagen.

Die Vernehmung werde voraussichtlich am 19. August stattfinden, sagte Ausschuss-Schriftführer und CDU-Obmann Richard Seelmaecker am Freitag der Deutschen-Presse Agentur. Entsprechende Absprachen würden jetzt zwischen dem PUA-Arbeitsstab und dem Kanzleramt getroffen.

Scholz hatte bereits im April vergangenen Jahres ausgesagt. Der Ausschuss soll eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf Steuerentscheidungen bei der in den ”Cum-Ex”-Skandal verstrickten Warburg Bank klären.

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Erinnerungslücken bei Scholz

Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Gesellschaftern der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Mio. Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg nimmt Arbeit auf

Scholz hatte ausgesagt, sich an die Treffen nicht erinnern zu können, eine politische Einflussnahme aber kategorisch ausgeschlossen.

Bei ”Cum-Ex”-Geschäften verschoben Finanzakteure Aktienpakete mit (”cum”) und ohne (”ex”) Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2021 klargestellt, dass es sich dabei nicht nur um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelte, sondern um eine Straftat.

BGH bestätigt erstmals Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

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