US-Gericht gibt grünes Licht für Geldwäsche-Klagen gegen Deutsche Bank

Aktionäre können in den USA gegen die Bank, ihren Vorstandschef Christian Sewing und seinem Amtsvorgänger John Cryan klagen. Vor zwei Jahren musste die Bank bereits 150 Mio. Dollar Strafe zahlen.
Der Vorstandschef der Deutschen Bank, Christian Sewing
Der Vorstandschef der Deutschen Bank, Christian Sewing
Reuters

Die Deutsche Bank muss sich in den USA auf Aktionärsklagen im Zusammenhang mit ihren internen Geldwäsche-Kontrollen einstellen. Ein Bezirksrichter in Manhattan entschied am Montagabend (Ortszeit), Aktionäre dürften in einer geplanten Sammelklage den Vorwurf erheben, dass die Bank reiche Kunden wie den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und russische Oligarchen unzureichend kontrolliert habe und der Aktienkurs später deswegen gefallen sei.

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Die Klagen könnten sich gegen die Bank, ihren Vorstandschef Christian Sewing und dessen Amtsvorgänger John Cryan richten, nicht aber gegen den Finanzchef der Bank. Die Bank wollte sich zu der Entscheidung nicht äußern.

Bereits 150-Million-Dollar-Strafe

Seit seinem Amtsantritt 2018 hat Deutsche-Bank-Chef Sewing damit zu tun, nach einer Reihe von Skandalen das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen. Im Fall Epstein hatte die Bank vor zwei Jahren eine Strafe der New Yorker Finanzaufsicht von 150 Mio. Dollar akzeptiert. Es sei ein schwerer Fehler gewesen, den wegen Sexualstraftaten verurteilten ehemaligen Hedgefonds-Manager überhaupt als Kunden aufzunehmen, hatte Sewing damals erklärt: ”Dazu hätte es nie kommen dürfen”.

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