Bremer Aufbaubank fordert Corona-Soforthilfen per Stichprobe zurück

Betroffene Unternehmen haben zwei Wochen Zeit für die Rückzahlungen. Wer nicht zahlen kann, kann aber mit der Bank unter Umständen Ratenzahlung vereinbaren.
Die Bremer Stadtmusikanten | Foto: picture alliance / blickwinkel/S. Ziese | S. Ziese
Die Bremer Stadtmusikanten | Foto: picture alliance / blickwinkel/S. Ziese | S. Ziese

Die Bremer Aufbaubank (BAB) hat im Auftrag des Bundes für das Land Bremen einen Teil der von ihnen ausgezahlten Bundes-Corona-Soforthilfen zurückgefordert. Und sie ist damit noch nicht fertig, sagt eine Sprecherin der Bank gegenüber FinanzBusiness.

Die BAB habe eine zufällige Stichprobe von rund zwei Prozent durchgeführt und dabei die vom Bund vorgegebenen Richtlinien angewandt. ”Aus unserer noch laufenden Stichprobenüberprüfung sind - Stand März 2022 - noch 18 Prozent der Stichproben-Vorgänge in Bearbeitung.” Außerdem gebe es rund 21 Prozent Widersprüche zu den Rückforderungsbescheiden. Generell sei die Prüfung auch noch nicht abgeschlossen.

Im Rahmen unseres Stichprobenverfahrens haben wir Rückforderungsbescheide über rund 1,6 Mio. Euro - ebenfalls Stand März 2022 - erstellt”, sagt die BAB-Sprecherin. Zurückgezahlt worden seien davon bis März 2022 insgesamt 770.000 Euro.

Die BAB selbst habe 2020 rund 13.300 Anträge für Corona-Hilfen erhalten und insgesamt 62,2 Mio Euro ausgezahlt.

Corona-Soforthilfen des Bundes wurden an Unternehmer ausbezahlt, die innerhalb des Förderzeitraums einer kalkulatorischen, existenzbedrohenden finanzellen Notlage ausgesetzt waren. Dieser Liquiditätsengpass wird ermittelt durch die in den jeweiligen Fördermonaten genierten Umsätze abzüglich der förderfähigen Kosten. ”Wir haben diesen jeweils auf Ebene der Antragsteller:innen anhand konkret von den Antragstellenden eingereichter betriebswirtschaftlicher Unterlagen ermittelt”, sagt die BAB-Sprecherin.

Betrug mit Corona-Soforthilfen soll in die Millionen gehen

Ein Missbrauchsverdacht sei nicht der Grund für die Stichprobenprüfung gewesen, da man dieses Thema durchgehend in der laufenden Bearbeitung betrachtet habe. ”Auffälligkeiten wurden beziehungsweise werden sofort mit der Kriminalpolizei geprüft und bei der Verhärtung des Verdachts zur Anzeige gebracht.”

Sei es einem Betrieb finanziell nicht möglich, die Rückforderungsbeträge innerhalb von zwei Wochen zurückzuzahlen, biete die BAB jedem Betrieb ”großzügige Rückzahlungsfristen” oder eine Ratenzahlungsmöglichkeit an.

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