Staatsanwaltschaft fordert weitere Freiheitsstrafe in Cum-Ex-Prozess

Vor dem Landgericht Bonn ist ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg angeklagt. Begründet wird die Forderung mit der "enormen Höhe der Steuerschäden".
Die Zentrale der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg. | Foto: picture alliance/dpa/picture alliance | Markus Scholz
Die Zentrale der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg. | Foto: picture alliance/dpa/picture alliance | Markus Scholz
reuters

Im dritten Cum-Ex-Prozess vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen den Angeklagten gefordert, einen ehemaligen Banker der Privatbank M.M. Warburg. Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von rund 150 Mio. Euro geführt, sagte Staatsanwalt Axel Körtgen.

Maßgeblich für die Strafforderung sei "die enorme Höhe der Steuerschäden", die durch einen "aktiven Griff in die Staatskasse" entstanden seien. Der Angeklagte habe aber nicht selbst von den Transaktionen profitiert und sei nicht treibende Kraft bei den Cum-Ex-Geschäften innerhalb der Warburg-Gruppe gewesen.

Bereits eine Haftstrafe

Erst im vergangenen Juni hatte das Landgericht Bonn einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt. Am Landgericht Bonn laufen Verfahren im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, bei der Staatsanwaltschaft Köln sind Ermittlungen dazu gebündelt.

Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.

Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof dann in einem Grundsatzurteil Cum-Ex-Geschäfte als strafbar bewertet.

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