M.M. Warburg steht möglicherweise vor juristischer Niederlage

Die Chancen für Schadenersatzforderungen an die Deutsche Bank in Sachen Cum-Ex-Geschäften stehen schlecht. Schon am 2. März wird das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil sprechen. In erster Instanz hatte die Hamburger Bank verloren.
Zentrale der M.M. Warburg in Hamburg | Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken
Zentrale der M.M. Warburg in Hamburg | Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Bereits am 2. März will das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil in der Causa M.M. Warburg und Deutsche Bank verkünden. Das sagte der Senatsvorsitzende Peter Scherer in der mündlichen Verhandlung. Wie das "Handelsblatt" berichtet, könnte der frühe Zeitpunkt der Verkündung ein schlechtes Signal für die Hamburger Privatbank sein.

Hoffnung auf geringere Zahlungsverpflichtungen

Die Niederlage sei demnach für M.M. Warburg kaum noch abwendbar. Warburg hat die Hoffnung, nicht allein für den dreistelligen Millionen-Euro-Betrag geradestehen zu müssen, die der Fiskus von ihr wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte fordert.

In einem ersten Schritt wollten die Hansestädter von der Deutschen Bank den kompletten Steuerbetrag in Höhe von knapp 170 Mio. Euro verlangen. Doch entsprechende Signale des Gerichts ließen die Hamburger Bank bescheidener werden und nur noch 63 Mio. Euro fordern. Das entspreche dem Anteil, der von der Deutschen Bank und anderen Beteiligten bei den Cum-Ex-Geschäften kassiert worden sei. Juristen sprechen von einem Gesamtschuldner-Ausgleich.

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Der lateinische Begriff steht für den Handel großer Aktienpakte mit (cum) und ohne (ex) Dividende, mit denen die Beteiligten darauf abzielten, sich nicht abgeführte Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen. Diese Geschäfte waren rechtswidrig. Banken streiten nun darüber, wer von ihnen den Schaden tragen muss.

Eine Abweisung der Klage wäre nach Einschätzung des Handelsblatts keine Überraschung: Schon in der mündlichen Verhandlung Anfang November vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht signalisiert, dass die Klage von M.M. Warburg nur geringe Erfolgsaussichten hat. Richter Scherer machte deutlich, dass der Senat das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Grundsatz als richtig ansieht.

Originäre Steuerschuldnerin

Und das hatte am 23. September 2019 verkündeten Urteil zu Lasten von Warburg M.M. geurteilt. Die Hamburger Privatbank könne die Deutsche Bank als Depotbank nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragsteuern nehmen. "Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen", entschied das Gericht.

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Auch die Deutsche Bank ist in dem Cum-Ex-Komplex nicht ohne Last. Zwar betont das Institut, an den Transaktionen selbst nicht beteiligt gewesen zu sein, jedoch war sie als Dienstleisterin umso aktiver. Das belegte damals eine eigene interne Untersuchung.

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