Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Dezember für die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M. Warburg & CO Finanzholdinggruppe zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Das geht aus einer BaFin-Meldung hervor.
Als Grund dafür nannte die Behörde Verstöße der beiden Unternehmen gegen "eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation". Auf Nachfrage von FinanzBusiness äußerte sich Warburg wie folgt:
"Infolge von im zweiten Halbjahr 2021 neu gebildeten Gruppen verbundener Unternehmen (Kunden) sind einmal vergebene Kredite für die Prüfung der Großkreditobergrenze bei zwei Kunden, also doppelt, zu berücksichtigen."
Bank meldete Verstoß selbst an die BaFin
Die dadurch eingetretene Überschreitung der Großkreditobergrenze habe die Bank der BaFin unverzüglich nach Feststellung selbst mitgeteilt. Die Bank und die Gruppe erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Eigenmittel, welche die im Dezember 2021 von der BaFin zusätzlich angeordneten Eigenmittelanforderungen beinhalten. Wie ein Sprecher FinanzBusiness sagte, erfülle die Bank bereits Stand heute die Anforderungen.
Zur Höhe des zusätzlichen Eigenkapitals wollte sich der Sprecher nicht äußern und verwies auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichts für 2021.