Sparda-Bank Berlin geht gegen Richterspruch zu Minuszinsen in Berufung

Im Ringen um Negativzinsen auf Bankkonten sorgt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin für Aufregung.
Im dem Urteil heißt es, die Sparda-Bank Berlin dürfe auf Giro- und Tagesgeldkonten keine Minuszinsen mehr erheben, wie ein Sprecher des Instituts einen Bericht des "Handelsblatt" bestätigte.
Sparda-Bank Berlin kündigt Berufung an
Es sei ein Urteil der untergeordneten Instanz, das im Widerspruch zur bisherigen Rechtssprechung zu Verwahrentgelten stehe, führte er aus. Es laufe zudem der mit der Finanzaufsicht BaFin vereinbarten geltenden Regelung zuwider. Die Sparda-Bank Berlin werde Berufung einlegen, kündigte der Sprecher an.
Die Bankenbranche in Deutschland ächzt schon seit einiger Zeit unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).
Der Leitzins liegt seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent. Zudem müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) überschüssige Gelder parken. Viele Geldhäuser versuchen inzwischen, diese Kosten auf ihre Kunden abzuwälzen, indem sie ab einem bestimmten Kontoguthaben Verwahrentgelte verlangen.
Freigrenzen sinken weiter
Nach Einschätzung von Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich, neigt ein Teil der Institute dabei längst auch zu Extremen und verlangt Negativzinsen bereits ab einer Einlagensumme von 5000 oder 10.000 Euro.
"Ein Ende des Negativzins-Trends ist nicht in Sicht", sagte Maier im Gespräch mit FinanzBusiness. "Ganz im Gegenteil: Immer mehr Banken verschärfen ihre bereits bestehenden Negativzinskonditionen. Entweder sie senken den Zins noch tiefer ins Minus oder sie reduzieren die Freibeträge."
Die Freigrenzen bei Negativzinsen sinken immer weiter
Aus der Negativzins-Auswertung des Portals Verivox geht hervor, dass mittlerweile - Stand Anfang November - 413 Banken Negativzinsen bei Privatkunden erheben. Ende 2020 waren es noch 178 Institute, also 235 weniger.