Verbraucherschützer in Hamburg klagen gegen die Commerzbank

Grund ist die Einführung von Verwahrentgelten auf Sparbücher. Auch Vereinbarungen mit Bestandskunden seien rechtlich unzulässig.
Commerzbank in Frankfurt | Foto: Commerzbank AG, Alex Kraus
Commerzbank in Frankfurt | Foto: Commerzbank AG, Alex Kraus
Reuters

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen die Commerzbank wegen Verwahrentgelten auf Sparbüchern. Die Praxis, solche Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern zu verlangen, ist aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrig, wie sie in Hamburg mitteilten.

Commerzbank erhebt vermehrt Negativzinsen

Das treffe auch auf das Vorhaben des Frankfurter Bankhauses zu, mit Bestandskunden Vereinbarungen über als so bezeichnete "Guthabenentgelte" getarnte Verwahrentgelte zu treffen. Die Verbraucherschützer reichten beim Landgericht Frankfurt Klage ein. Die Commerzbank lehnte eine Stellungnahme ab.

Zweck eines Sparvertrages ad absurdum geführt

"Die Kundinnen und Kunden sollen nicht nur keine Zinsen mehr erhalten, sondern darüber hinaus auch noch für das von ihnen gewährte Darlehen zahlen", sagte Verbraucherschützerin Sandra Klug.

Durch diese Regelung werde der Zweck eines Sparvertrages ad absurdum geführt, so Klug. Die Commerzbank wälze allgemeine Betriebskosten oder sonstige Aufwendungen, die im Interesse des Unternehmens lägen, auf ihre Kundinnen und Kunden ab, ohne dass diese im Gegenzug eine zusätzliche Leistung erhielten.

0,5 Prozent Negativzins der EZB als Richtschnur

Die Bankenbranche ächzt schon seit langer Zeit unter der Ultratiefzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Bei der Höhe der Verwahrentgelte nehmen viele Sparkassen und Banken den Negativzins von minus 0,5 Prozent der EZB als Richtschnur. Diesen Zins müssen die Institute auf einen Teil der überschüssigen Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parken.

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