Banken müssen sich nicht vor Gesetz gegen Verwahrentgelte fürchten

Die Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe, Negativzinsen zu unterbinden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervor.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) | Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) | Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Banken und Sparkassen müssen sich nicht davor fürchten, dass die immer gängiger werdende Praxis, Verwahrentgelte zu erheben, per Gesetz unterbunden wird. Dies geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, über die das Handelsblatt berichtet.

Eingriffe in die Preisbildung seien nur in "begründeten Ausnahmefällen" gerechtfertigt, beispielsweise "bei Vorliegen von Marktversagen oder der Konzentration von Marktmacht bei Monopolen", zitiert die Zeitung aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums.

Allgemeine Vertragsfreiheit

Da diese Voraussetzungen nicht vorlägen, würde eine gesetzgeberische Einschränkung von Verwahrentgelten in die allgemeine Vertragsfreiheit und in die Berufsfreiheit der Institute eingreifen, heißt es in dem Bericht weiter.

Am Donnerstag hatte auch die DKB angekündigt, für Neukunden die Freigrenze, bis zu der keine Verwahrentgelte berchnet werden, auf 50.000 Euro zu halbieren. Der Schritt greift zum 1. September.

DKB halbiert Freibetrag bei Verwahrentgelten

Die BayernLB-Tochter folgt damit dem Wettbewerber ING Deutschland. Die hiesige Direktbank des niederländischen Instituts hatte eine Halbierung des Freibetrags bereits Ende Juni angekündigt. Sie greift allerdings erst zum 1. November. Auch gilt sie pro Konto und nicht pro Kunde.

ING Deutschland halbiert bei Verwahrentgelten den Freibetrag

Laut einer Auswertung des Verbraucherportals Biallo, hat sich die Zahl der Banken und Sparkassen, die Verwahrentgelte berechnen, in den vergangenen zwei Jahren versechszehnfacht. Aktuell tun dies im Firmenkundengeschäft 518 und im Privatkundengeschäft 483. Allein seit Jahresanfang sind 224 Geldhäuser dazugekommen", sagte Biallo.de-Chefredakteur Sebastian Schick FinanzBusiness.

"Bei der Freigrenze für Verwahrentgelte geht der Trend klar Richtung 50.000 Euro", sagt Sebastian Schick 

Dabei ist ein Freibetrag von 50.000 Euro immer mehr der Goldstandard. Denn ein Drittel der Banken und Sparkassen, die neu Verwahrentgelte erheben, räumen laut Schick nur noch einen Freibetrag von 25.000 Euro oder weniger ein.

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