Den deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken graut es vor Konsequenzen aus dem neuen Geldwäschegesetz. Dessen Auslegungs- und Anwendungshinweise sind derzeit Gegenstand einer Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Laut dem Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht der BaFin-Entwurf vor, dass dass sich Kreditinstitute bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B. bei Bareinzahlung auf ein Konto) ab 10.000 Euro grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch entsprechende Dokumente nachweisen lassen müssen. Bei Gelegenheitskunden soll dies bereits ab 2.500 Euro gelten.
"Hierdurch würde das Vorhandensein von Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliegt, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenübersteht", heißt es seitens des DSGV und des BVR.
Nachweise oft unmöglich
Die beiden Verbände sehen auch ganz praktische Probleme bei der Umsetzung einer solchen Regelung: Kreditinstitute seien bei eigenen Kunden vielfach aus dem Kontovertrag verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen. Andererseits sei jetzt schon abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein wird. Dies müsste dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen.
Dokumente in der Praxis kaum überprüfbar
Darüberhinaus sei fraglich, inwieweit die Dokumente zum Nachweis der Vermögensherkunft, deren Echtheit kaum ein Bankmitarbeiter überprüfen kann, zu einer effektiven Geldwäscheprävention beitragen.
Auch geben die Verbände in ihrer Mitteilung zu bedenken, dass es zu Ausweichtransaktionen kommen werde. Sie verweisen auf weniger streng überwachte Branchen, etwa Edelmetallhändler oder sonstige Händler hochwertiger Güter.
"Anstelle die absehbar weitgehend wirkungslose Inpflichtnahme einer einzelnen Branche zu erwägen, sollte sich die Bunderegierung zu dem Vorhaben der Europäischen Kommission positionieren, eine EU-weite allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen", fordern DSGV und BVR in ihrer gemeinsamen Mitteilung.