Wirecards Kreditgeber schauten nicht in Prüfbericht

Commerzbank, DZ Bank, Deutsche Bank und KfW gaben Wirecard Kredite - nahmen aber die Gelegenheit, die Berichte der Wirtschaftsprüfer einzusehen, nicht wahr. 
Die Zentrale der Wirecard AG in Aschheim bei München | Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
Die Zentrale der Wirecard AG in Aschheim bei München | Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress

Die kreditgebenden Banken der insolventen Wirecard haben wohl die Chance, Einsicht in den nichtöffentlichen Prüfbericht zu nehmen, nicht genutzt. Das schreibt die Börsen-Zeitung mit Verweis auf verschiedene Quellen.

Das Bankenkonsortium besteht aus 15 Instituten, die eine Kreditlinie von rund 1,76 Mrd. Euro bereitstellten. Dazu gehört unter anderem die Commerzbank AG, die DZ Bank und die Deutsche Bank.

Möglicherweise Verlängerung der Kreditlinie für Wirecard

Die Zusagen wurden unter anderem 2018 nochmal verlängert, obwohl es zu dem Zeitpunkt bereits Informationen über Ungereimtheiten gab. Unter anderem aus der Presse - aber auch aus dem nichtöffentlichen Prüfbericht des Bilanzprüfers EY.

Wie berichtet floss das Geld der Banken laut Bericht des Insolvenzverwalters in den „enormen Liquiditätsverzehr“ von Wirecard.

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EY entdeckte schon 2018 Auffälligkeiten

Dieser hatte den Jahresabschluss 2018 zwar uneingeschränkt testiert aber in einem gesonderten Schreiben über neun Seiten Auffälligkeiten beschrieben. Warum die kreditgebenden Instituten diesen nicht einsehen konnten oder wollten bleibt unklar. Die Börsen-Zeitung führt aus Gesprächen verschiedene Gründe an.

So sei es unüblich, Prüfberichte anzufordern, wenn ein uneingeschränktes Testat vorliege, soll eins der angeführten Argumente sein. Die gesetzliche Grundlage zur Anforderung fehlte, ein anderes. Aber auch Wirecard soll sich als nicht besonders kooperativ gezeigt haben.

Bafin lockerte Vorschriften auf Bestreben von Bankenverbänden

Laut Gesetz darf ein Kreditinstitut einen größeren Kredite nur vergeben, "wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen lässt".

Ursprünglich soll es 2005 außerdem einen Entwurf der Finanzaufsicht gegeben haben, Bankinstitute dazu zu verpflichten, den Prüfbericht zur Unternehmensbewertung hinzuzuziehen. Doch im Dialog mit Bankenverbänden wurde der Entwurf angepasst und größere Freiräume eingeräumt.

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