Trotz Klarstellung aus Berlin: Ausgang im Zinsstreit bleibt offen
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie vom 27. März 2020 wirft bei Banken und Verbrauchern weiter Fragen auf. Dort ist festgehalten, dass etwa Bau- und Ratenkredite für drei Monate ausgesetzt werden können, wenn der Kreditnehmer in seinem Einkommen von der Corona-Krise getroffen ist.
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