
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber in der Corona-Krise schnell Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der Pandemie abzumildern. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Banken hat er dabei allerdings im Gesetzgebungsprozess Details offengelassen, die nun Probleme schaffen könnten.
Das Gesetz sieht unter anderem Regelungen zu den Zins- und Tilgungsleistungen für Verbraucherdarlehen vor, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden. Das betrifft etwa Bau- und Ratenkredite, die für drei Monate ausgesetzt werden können, wenn der Kreditnehmer in seinem Einkommen von der Krise getroffen ist.
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