Arbeitnehmer verklagt Bank, erhält Darlehensstundung wegen COVID-19 im Eilrechtsschutz

Verbraucherschützer kritisieren Stundung bis Ende Juni
Justizpalast Frankfurt am Main | Foto: picture alliance / imageBROKER
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Die COVID-19 Pandemie beschäftigt erste Gerichte in Deutschland. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ist einem Arbeitnehmer Darlehensstundung infolge der COVID-19 Pandemie gewährt worden.

Bank hatte Arbeitnehmer Geschäftsbeziehung gekündigt


Im vorliegenden Fall, hatte die Bank hatte dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und ihn zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung bis zum 8. April 2020 aufgefordert, heißt es in der am Mittwoch veröffenlichten Mitteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie sei auch der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen und habe deshalb derzeit geringere Einnahmen. Nachdem die Bank seine Bitte um Gewährung einer verlängerten Rückzahlungsfrist abgelehnt hat, wandte er sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Gericht.

Amtsgericht gibt Antrag weitgehend statt

Das Amtsgericht hat dem Antrag weitgehend stattgegeben und seine Entscheidung auf das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie unter anderem im Zivilrecht gestützt. Danach werden aus vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen mit Verbrauchern Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet.

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