EZB kauft trotz Urteil weiter Anleihen, Merkel betont Unabhängigkeit der Notenbank

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts setzt die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Wertpapierkäufe fort. Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der Notenbank, sagte Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betont unterdessen die Unabhängigkeit der Bank.
Isabel Schnabel, Mitglied des EZB-Direktoriums | Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Isabel Schnabel, Mitglied des EZB-Direktoriums | Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
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Schnabel bekräftigte, nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei auf juristischer Ebene zuständig für die EZB und deren Handeln. "Er entschied 2018, dass das PSPP legal ist", sagte Schnabel mit Blick auf das von Karlsruhe kritisch gesehene Kaufprogramm namens Public Sector Purchase Programme zur italienischen Tageszeitung "La Repubblica" am Montag (11. Mai).

Zuvor hatte bereits EZB-Präsidentin Christine Lagarde deutlich gemacht, dass die EZB nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an ihrem Kurs festhalten wird.

Einschränkungen für die Bundesbank

Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie berichtet, in der vergangenen Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet.

Die Deutsche Bundesbank darf sich demnach künftig nur an den Käufen beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegt.

Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des Programms zu bewegen. Erstmals stellte sich Karlsruhe mit seiner Entscheidung gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts.

Bundeskanzlerin hält Lösung für möglich

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält die Lage für schwierig, äußerte sich aber auch zuversichtlich hinsichtlich einer möglichen Lösung. In einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums nannte die Kanzlerin das Urteil nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen heilbar, wenn die EZB ihr Vorgehen beim Ankauf von Staatsanleihen erläutere.

Merkel habe eingeräumt, es sei eine heikle Situation, weil es Beifall für das Urteil von anderen europäischen Staaten gegeben habe. Polen, dessen nationalkonservative PiS-Regierung seit Jahren das Justizwesen des Landes umbaut und deswegen Ärger mit dem EuGH hat, hatte das Karlsruher Urteil gelobt. Merkel nannte Polen in der Videokonferenz den dpa-Informationen zufolge nicht ausdrücklich.

Notkaufprogramm "bei Bedarf" anpassen

Die aktuellen Notprogramme der EZB in der Corona-Krise hatten die deutschen Verfassungsrichter in ihrem Urteil ausdrücklich ausgeklammert. EZB-Direktorin Schnabel bekräftigte, die Zentralbank sei bereit, den Umfang des Notkaufprogramms "bei Bedarf" anzupassen.

Die EZB will in der Corona-Krise im Rahmen des zusätzlichen Kaufprogramms PEPP für Staats- und Unternehmensanleihen 750 Mrd. Euro in die Hand nehmen. Dieses Kaufprogramm soll bis mindestens Ende 2020 laufen.

2,6 Billionen Euro seit 2015

Im Zuge der anderen Kaufprogramme investierte die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere - den allergrößten Teil über das Programm PSPP, um das es in Karlsruhe ging.

Seit dem 1. November 2019 erwirbt die EZB in diesem Rahmen wieder regelmäßig Wertpapiere von Staaten, bisher in relativ geringem monatlichen Umfang von 20 Mrd. Euro.

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