
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Public Sector Purchase (PSPP)-Programme der EZB setzt die Bundesregierung unter Zugzwang.
Die Bundesbank darf sich danach nur noch maximal drei Monate an dem Kaufprogramm in seiner jetzigen Form beteiligen. Innerhalb dieser Frist müssen Bundesregierung und Bundestag aktiv werden. Sie haben die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die EZB die Anleihenkäufe nachträglich auf ihre Verhältnismäßigkeit prüft.
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