EU-Kommission erwägt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ruft Brüssel auf den Plan.
Eu-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | Foto: picture-alliance Monasse Thierry/ANDBZ/ABACA
Eu-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | Foto: picture-alliance Monasse Thierry/ANDBZ/ABACA
DPA

Nach dem Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank (EZB) prüft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

"Ich nehme diese Sache sehr ernst", heißt es in dem Schreiben vom Samstag.

Die CDU-Europaabgeordneten Markus Pieper und Stefan Berger warnen dagegen vor einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

"Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unverhältnismäßig", sagte Pieper der "Funke Mediengruppe" (Montag). Man könne den Konflikt anders aus dem Weg räumen, "zunächst durch mehr Transparenz und bessere Begründung der Anleihekaufprogramme seitens der EZB".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestellt. Ausdrückliches Lob dafür kam aus Polen.

Anders als der Europäische Gerichtshof entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, die EZB habe ihr Mandat mit den Ankäufen überspannt. Das billigende EuGH-Urteil nannten die Karlsruher Richter "objektiv willkürlich" und "methodisch nicht mehr vertretbar".

Bundesverfassungsgericht beanstandet Staatsanleihenkäufe der EZB 

Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Von der Leyen bekräftigte in ihrer Antwort an den Europaabgeordneten, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert, fügte aber bereits an: "Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren."

Kern der europäischen Souveränität berührt

Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben. Die Währungspolitik der Union sei eine ausschließliche Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.

"Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg", schrieb von der Leyen. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde.

Nach EU-Recht ist das die Zuständigkeit der Brüsseler Behörde: Sie ist die "Hüterin" der EU-Verträge und muss Verstöße ahnden. Leitet sie ein Verfahren wegen Verletzung der Verträge ein, kann dies wiederum vor dem EuGH landen.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch